Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG zum Arbeitsschutz in Kliniken / Motivation und Qualifikation der Mitarbeiter ist für Krankenhäuser wichtiger Wettbewerbsparameter

(Berlin) – Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Rudolf Kösters, hat die besondere Verantwortung des ärztlichen Dienstes für die stationäre Patientenversorgung hervorgehoben. Der DKG-Präsident: „Motivierte sowie qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource eines jeden Krankenhauses in Deutschland.“ Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an Qualität und Transparenz der medizinischen Versorgung, sei ein nachhaltiges Personalmanagement in den Klinken ein entscheidender Wettbewerbsparameter, so Kösters.

Mit der Einführung des leistungsorientierten Entgeltsystems (DRGs) und der Forcierung verpflichtender Qualitätssicherungsverfahren hätten sich die Wettbewerbsbedingungen im stationären Bereich deutlich intensiviert. Die 118.000 hauptamtlich in deutschen Kliniken beschäftigten Ärztinnen und Ärzte trügen maßgeblich dazu bei, dass die jährlich 16,8 Millionen Patienten auf gleich bleibend hohem Niveau behandelt würden. Die Krankenhäuser in Deutschland sicherten somit eine 24-Stunden-Versorgung.

Kösters betonte gleichzeitig, dass die Kliniken auch uneingeschränkt für den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten einstünden. Dieser sei in den Krankenhäusern über eine Vielzahl nationaler Arbeitsschutzgesetze verankert. Kaum ein Lebensbereich sei so intensiv geregelt wie der Arbeitsschutz. Beispielhaft nannte der DKG-Präsident neben der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) und der damit verbundenen Kontrolle durch die Berufsgenossenschaften bzw. öffentlichen Unfallkassen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung.

Vor dem Hintergrund der Bereitschaftsdienstproblematik im Krankenhaus wies Kösters darauf hin, dass in der öffentlichen Diskussion häufig die angeblich besonders strengen Arbeitszeitvorschriften für Flugzeugführer oder LKW-Fahrer angeführt und gleich lautende Regelungen zum Schutz vor übermüdeten Ärzten reklamiert würden. Ein Blick auf die EU-Richtlinie für Personen, die Fahrtätigkeiten im Straßentransport ausübten, zeige jedoch das Gegenteil. Bereitschaftszeiten würden dort explizit nicht der Arbeitszeit zugerechnet. Ferner könne die wöchentliche Arbeitszeit ohne Tarifvorbehalt und ohne Individualvereinbarung (Opt-out) bis zu 60 Stunden betragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Dr. Andreas Priefler, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: (030) 39801-0, Telefax: (030) 39801-301

(sk)

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