Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG zum Entwurf eines Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes / Regierung gießt Öl ins Feuer für angespannte Personalsituation im Krankenhaus

(Berlin) - Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Jörg Robbers, hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung als „willkürlichen Eingriff zu Lasten der Krankenhäuser“ bezeichnet. Robbers: “Mit dem Gesetz wollen die Koalitionspartner den Kliniken jährlich weitere 150 Millionen Euro entziehen und den Krankenhäusern die ohnehin hauchdünnen Margen kürzen“.

Der DKG-Hauptgeschäftsführer warnte die Bundesregierung davor, den stationären Sektor weiter ausbluten zu lassen. Die Begründung der Koalitionspartner, mit dem Gesetz reagiere man auf statistische Sondereffekte durch Hartz IV ließe zudem erkennen, dass hier „Gesundheitspolitik nach Kassenlage“ gemacht würde.

Robbers mahnte nachdrücklich die Glaubwürdigkeit der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen an: “Kliniken brauchen Vertrauensschutz, um eine langfristige Planung der Patientenversorgung vorzunehmen“. Kein Krankenhaus könne auf diese Weise eine tragfähige Personalplanung vornehmen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Personalproblematik – insbesondere bei den ärztlichen Mitarbeitern –, gieße der Gesetzentwurf „Öl ins Feuer“.
Völlig unverständlich sei es zudem, wie die Bundesregierung einerseits 100 Millionen Euro jährlich für neue Arbeitszeitmodelle bereit stelle und an anderer Stelle 150 Millionen Euro in den Kliniken einkürzen wolle.

Der Gesetzentwurf, der von den Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebracht wird, sieht vor, die Steigerungen der Krankenhausbudgets weiter zu beschneiden, indem die Berechnung der so genannten Veränderungsrate kurzfristig umgestellt werden soll. Die Mittel für die Krankenhäuser (Basisfallwerte) dürfen jährlich nur um den Betrag dieser Veränderungsrate wachsen, die im Jahr 2005 ohnehin nur bundesweit 0,38 Prozent betrug. Nach dem Entwurf sollen die Einnahmenzuwächse der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr pro Mitglied, sondern pro Versicherter ermittelt werden. Begründet wird dies mit einer Verschiebung von Mitgliedern zu Versicherten infolge von Hartz IV.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Dr. Andreas Priefler, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: (030) 39801-0, Telefax: (030) 39801-301

(tr)

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