Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG zum "Qualitätsmonitor 2018" des WIdO / Kliniken verweigern sich nicht bei Mindestmengen

(Berlin) - Zu dem heute veröffentlichten "Qualitätsmonitor 2018" des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:

"Angesichts der vorgelegten Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) warnt die DKG vor vorschnellen und falschen Interpretationen, die die Patienten nur verunsichern. Niemand im Krankenhausbereich verweigert sich der Einsicht, dass für spezifische Operationen besondere Erfahrungen von Bedeutung sind. Die Behandlung von Krebserkrankungen vollzieht sich von der Diagnose über Operationen zu nachfolgenden und begleitenden Therapieschritten (Chemotherapie, Immuntherapie, Strahlentherapie und Palliativbehandlung) in einem Prozess mit unterschiedlichsten Beteiligten im stationären und ambulanten Bereich und höchst unterschiedlichen patientenseitigen Risiken. Eine einfache Kausalität - vom operierenden Krankenhaus zum späteren Todesfall - aus der Interpretation von Abrechnungsdaten ableiten zu wollen und damit den Eindruck vermeidbarer Todesfälle in den Raum zu stellen, ist schlichtweg unseriös. Statt Effekthascherei mit Angstbotschaften in die Bevölkerung zu senden, sollten die Ortskrankenkassen aufhören, die Entwicklung von Zentren weiter zu blockieren.

Mindestmengen sind ein auch von den Kliniken längst anerkanntes Instrument der Qualitätssicherung. Erst in der vergangenen Woche hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neue Mindestmengenregelungen für stationäre Leistungen mit der Zustimmung der DKG beschlossen, die künftig eine Gelegenheitsversorgung ausschließen soll. Mindestmengen in den Bereichen weiterzuentwickeln, wo sie sinnvoll sind, ist für die Krankenhäuser selbstverständlich. Fakt ist aber auch, dass in den letzten Jahren die Kassenseite keine konkreten Anträge zur Einführung von Mindestmengen für komplizierte Operationen - wie jetzt vom AOK-Bundesverband angekündigt - im G-BA eingebracht hat. Grundsätzlich verweigern sich die Kliniken aber möglichen Vorgaben nicht und wollen die neuen Regeln auch leben.

Unstrittig ist aber auch, dass bei hochkomplexen Leistungen, wie Krebsoperationen an der Lunge oder der Bauchspeicheldrüse Mindestmengen keine alleinige Lösung sind. Notwendig sind vielmehr interdisziplinäre Teams und den gesamten Behandlungsprozess umfassende organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen - von der OP bis zur adjuvanten stationären und ambulanten Weiterbehandlung. Die Entwicklung solcher Strukturen in spezialisierten Zentren schreitet in den Krankenhäusern weiter voran. Umso unverständlicher ist es jedoch, dass die Krankenkassen die Bildung und Förderung dieser Zentren mit der Kündigung der Zentrumsvereinbarung erschweren und damit die Anwendung der neuen Fördermöglichkeiten verweigern, die der Gesetzgeber mit der Krankenhausreform installiert hatte. Diese sieht auch vor, dass Fallzahlsteigerungen in Zentren vom Fixkostendegressionsabschlag befreit werden, was die Kassen offensichtlich mit allen Mitteln versuchen zu verhindern. Wer Zentrumsversorgung und Spezialisierung will, muss an dieser Stelle ehrlich sein. Auch sollten die Krankenkassen ihre restriktive Haltung zu innovativen Diagnosemöglichkeiten (PET-CT!) und Therapien (Immuntherapie!) überdenken.

Vor diesem Hintergrund sollte der AOK-Bundesverband nicht leichtfertig vermeintlich einfache Lösungen propagieren, sondern zu Lösungen und Verbesserungen bei der Versorgung von schwerkranken Menschen beitragen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Rike Stähler, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: (030) 39801-0, Fax: (030) 39801-301

(wl)

NEWS TEILEN: