Pressemitteilung | Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

DKSB begrüßt Reform des Unterhaltsvorschusses: Endlich mehr Unterstützung für Alleinerziehende

(Berlin) - Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB) begrüßt, dass sich Bund und Länder am gestrigen Montag, 23. Januar 2017, nach langem Streit endlich auf eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses geeinigt haben.

Dazu DKSB-Präsident Heinz Hilgers: "Kinderarmut ist eines der größten Zukunftsrisiken Deutschlands. Durch die Reform des Unterhaltsvorschusses können viele Alleinerziehende aus Hartz IV geholt werden bzw. müssen nicht mehr aufstocken."

Die Entscheidung, die Begrenzung der Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses auf bisher sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von 12 auf 18 Jahre zu erhöhen, sei ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Armut bei Alleinerziehenden. "Details werden wir bewerten, sobald der Gesetzesentwurf vorliegt", so Hilgers weiter.

Für die Reform des Unterhaltsvorschusses hatte sich zuletzt auch ein Bündnis aus 20 Verbänden und Organisationen mit dem Aufruf "Kinderarmut bekämpfen - Ausbau Unterhaltsvorschuss jetzt!" eingesetzt und auf eine schnelle Lösung noch in dieser Legislaturperiode gedrängt.

Zum Hintergrund: Die Hälfte aller Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Für 75 Prozent dieser Kinder wird kein Unterhalt oder nur in unzureichender Höhe gezahlt. Dies ist in circa 80 Prozent der Unterhaltsfälle so, weil der Unterhaltspflichtige kein ausreichendes Einkommen hat. Der Unterhaltsvorschuss soll als Ausfall- oder Ersatzleistung diesen Mangel kompensieren. Bislang ist er altersabhängig und zeitlich begrenzt. Ab Juli 2017 soll der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB) Pressestelle Schöneberger Str. 15, 10963 Berlin Telefon: (030) 214809-0, Fax: (030) 214809-99

(dw)

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