Pressemitteilung | Deutsche Polizeigewerkschaft im dbb Landesverband Bayern e.V. (DPolG)

DNA-Analyse als erkennungsdienstlicher Standard! / Richtervorbehalt für Auswertung von DNA-Tatortspuren muss wegfallen

(München) - Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), Landesverband Bayern, unterstützt ausdrücklich Forderungen nach Ausweitung der DNA-Analyse als erkennungsdienstliche Standardmaßnahme. Nach Ansicht des DPolG-Landesvorsitzenden Hermann Benker werden durch diese Ausweitung der Gen-Datei die Aufklärung von Straftaten erleichtert und langwierige Massen-Gentests vermieden. Gleichzeitig fordert er den Wegfall des Richtervorbehalts bei der Auswertung von an Tatorten gesicherten DNA-Spuren.

Benker betont, dass die Aufklärung von Straftaten nicht länger erschwert oder von Zufälligkeiten abhängig gemacht werden darf. Der schnelle Fahndungserfolg der Münchner Polizei im Fall Moshammer ist einerseits durch die hervorragende Spurensicherung herbeigeführt worden, wäre aber andererseits ohne die freiwillige Speichelprobe des Täters in einem früheren Verfahren nicht möglich gewesen.

Deshalb müssen schnellstmöglich die gesetzlichen Voraussetzungen für die standardmäßige Abgabe einer Speichelprobe im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung von Tatverdächtigen, die Durchführung einer DNA-Analyse und die Aufnahme in die Gen-Datei geschaffen werden.

Eine Erschwerung der Polizeiarbeit sieht der Gewerkschaftsvorsitzende auch darin, dass die DNA bei Tatortspuren wie Haaren oder Zigaretten nur nach richterlicher Genehmigung untersucht werden darf. Benker fordert hier den Wegfall des Richtervorbehalts.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Polizeigewerkschaft Landesverband Bayern (DPoIG) Hermann Vogelgsang Erzgießereistr. 20 b, 80335 München Telefon: 089/526004, Telefax: 089/529725

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