Pressemitteilung | Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK) - Generalsekretariat

DRK-Blutspendedienste kämpfen für geringere Kosten im Gesundheitswesen

(Berlin) - Mit einer Beschwerde bei der EU-Wettbewerbskommission wehren sich die Blutspendedienste des DRK gemeinsam mit den Blutspendeeinrichtungen der Universitäten und kommunalen Krankenhäuser gegen ungerechtfertigt hohe Lizenzforderungen bei dem Einsatz von Hepatitis-C- und HIV-PCR-Tests durch die amerikanische Firma Chiron und das Schweizer Pharmaunternehmen Hoffmann-La-Roche.

Die Firma Hoffmann-La-Roche fordert von den Blutspendediensten zukünftig Lizenzgebühren pro getesteter Blutspende statt – wie bisher – pro verkauftem Test-Kit. Bisher war es den Blutspendediensten gelungen, die Kosten des PCR-Tests für eine Blutspende in einer vertretbaren Größenordnung zu halten. Eine in der Medizin bekannte Bearbeitungsmethode wurde für die Untersuchung von Blutspenden so angepasst, dass mit einem Testkit bis zu 96 Blutspenden gleichzeitig auf ein Virus untersucht werden können. Dadurch wurde es erstmalig möglich, das PCR-Verfahren zur Testung von Blutspenden einzuführen.

Könnten beide Firmen ihre Forderungen durchsetzen, kämen auf die Deutschen Krankenhäuser jährliche Mehrkosten in Höhe von 120 bis 150 Mio. DM zu. Durch die neue Forderung von Hoffmann-La-Roche ergeben sich Preiserhöhungen für den Hepatitis-C-Test von bis zu 3000 Prozent pro getesteter Blutspende. Bei Verwendung eines Kom-binationstestes zum gleichzeitigen Nachweis von HIV und Hepatitis-C-Virus beträgt die Steigerung immer noch über 2000 Prozent gegenüber den bisherigen Kosten. Die gemeinnützigen Blutspendedienste müssen die entstehenden Mehrkosten für die Untersuchung der Blutspenden auf Hepatitis-C und HIV an die Abnehmer der Blutpräparate weiterleiten. Ein Verzicht auf die PCR-Tests für Hepatitis-C und HIV bei Blutspenden ist aus Sicherheitsüberlegungen nicht zu verantworten.

Vorsichtige Hochrechnungen bezüglich der geforderten Lizenzgebühren ab 2002 würden den beiden Pharmaunternehmen in den verbleibenden 10 Jahren des Patentrechtsschutzes in Europa und den USA Mehreinnahmen in Höhe von 3 Mrd. Euro (ca. 6 Mrd. DM) bringen.

Hintergrund: PCR-Tests auf Hepatitis-C-Viren (HCV) und HI-Viren (HIV) können die im Virus enthaltene Erbinformation (DNA oder RNA) nachweisen. Vorteil dieser Tests ist der unmittelbare Nachweis des eingedrungenen Virus im Gegensatz zu den Antikörpertests, die nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung eine Infektion anzeigen. Die Antikörpertests bei Blutspenden werden sowohl für HIV wie auch für HCV seit vielen Jahren durchgeführt. Für HCV sind seit April 1999 zum direkte Virusnachweis zusätzlich die PCR-Tests gesetzlich vorgeschrieben. Auch für HIV beabsichtigt das Paul-Ehrlich-Institut PCR-Tests verbindlich anzuordnen.

Die Firma Chiron besitzt Patente auf die Genome des Hepatitis-C-Virus und des HI-Virus. Hoffmann-La-Roche besitzt Patente an der molekularbiologischen Nachweismethode PCR (Polymerase Chain Reaction). Nach Beendigung eines jahrelangen Rechtstreits zwischen beiden Firmen haben diese sich darauf geeinigt, nun Lizenzgebühren nicht mehr nur auf die Testkits, sondern auf die damit getesteten Blutspenden zu erheben, was zu erheblichen Preisaufschlägen führt. Dabei richten sich die Lizenzforderungen von Chiron an das Schweizer Pharmaunternehmen Hoffmann-La-Roche, das die Testmaterialien herstellt und an die Blutspendedienste verkauft. Für die Patente an der PCR-Methode, die Hoffmann-La-Roche besitzt, erhebt die Schweizer Firma zusätzliche Lizenzgebühren.

Die Beschwerde des Deutschen Roten Kreuzes und der anderen Blutspendeeinrichtungen richtet sich zum einen auf die Patentrechtsfrage, in der geprüft werden soll, ob ein Patent missbräuchlich zur Durchsetzung unangemessener Geschäfts- und Vertragsbedingungen genutzt werden darf und zweitens bezüglich des Vorwurfs des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch willkürliche Abänderung der Berechnungsgrundlage der Lizenzgebühren.

Da dieses Problem der Lizenzgebühren nicht nur Deutschland, sondern auch andere nationale Blutspendedienste der europäischen Staaten betrifft, erhält die Beschwerde Unterstützung aus diesen Ländern. Die DRK-Blutspendedienste und die Blutspendeeinrichtungen der Universitäten und kommunalen Krankenhäuser würden es begrüßen, wenn die Kostenträger im Gesundheitswesen und andere Gesundheitseinrichtungen diese Bemühungen unterstützen würden.

Weitere Informationen:
Dr. Hans Lefévre, Sprecher der DRK-Blutspendedienste´
Tel. 02331 807 110 DRK-Pressestelle
Lübbo Roewer

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK) Carstennstr. 58 12205 Berlin Telefon: 0228/5411 Telefax: 0228/541290

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