Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

DRV-Ausschuss Recht: EU verzichtet auf weitergehende Regelungen für den Luftverkehr

(Berlin) - Anlässlich einer Sitzung in der Berliner Verbandsgeschäftsstelle hat der Ausschuss Recht des Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verbands (DRV) am 5. Dezember den Verzicht der EU-Kommission auf weitergehende Regelungen des Luftverkehrs nachhaltig begrüßt: Dank der Lobbyarbeit über seinen Europäischen Dachverband ECTAA sei es dem DRV gelungen, die Kommission davon zu überzeugen, ihr „Consultation Paper on Airlines' Contracts with Passengers“ nicht weiter zu verfolgen. Damit sei die Gefahr einer Überregulierung gebannt, freute sich Ausschussvorsitzender Norbert Baumann (Dertour, Frankfurt am Main) über den erzielten Erfolg.

Lediglich zugunsten von Personen mit eingeschränkter Mobilität seien neue Rechtsvorschriften für die Flugbeförderung zu erwarten. Außerdem werde die EU-Kommission eine Studie finanzieren, um die Auswirkungen von Airline-Insolvenzen zu untersuchen. – Zuvor hatte der DRV einen Insolvenzschutz zugunsten von Nur-Flug-Passagieren nach dem Vorbild des europäischen Pauschalreiserechts gefordert.

Eine Diskussion ergab, dass Dynamic Packaging im Sinne eines Bündelns von Reiseleistungen stets zur engeren Begriffsdefinition führe, wonach es sich um „die in Echtzeit erfolgende kundengerechte Auswahl, Bündelung und Buchung von Reisekomponenten aus unterschiedlichen Quellen nach den Regeln des Veranstalter-Geschäfts zu einem Gesamtpreis“ handelt: Da auf die Kundensicht abzustellen ist, seien Dynamic-Packaging-Anbieter insofern rechtlich als Reiseveranstalter anzusehen.

Nach Festnahmen in der Türkei wegen versuchter Ausfuhr möglicherweise antiker Steine empfiehlt der Rechtsausschuss den Reiseveranstaltern im DRV, in Katalogen für Staaten mit derartigen Regelungen – auch zum Schutz von Antiquitäten – auf die Rechtslage im Reiseland hinzuweisen.

Die Mitteilung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gegenüber mehreren DRV-Mitgliedsunternehmen, die den VBG-Beitragsbescheiden widersprochen haben, daß die Berufsgenossenschaft das beim Sozialgericht Köln anhängige Verfahren (Aktenzeichen S 16 U 236/03) gegen die Insolvenzgeldumlage als Musterprozess anerkennt, wurde vom DRV-Rechtsausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen.

Mit einiger Sorge verfolgen die Rechtsexperten hingegen die andauernden Verhandlungen zwischen EU-Kommission und US-Regierung über die Weitergabe der Daten von Flugpassagieren zur Terrorabwehr. Hier fordern DRV und ECTAA eine einheitliche Musterformulierung zur Kundeninformation. Ein Formulierungsvorschlag für Reiseveranstalter könne erst erarbeitet werden, wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV) Albrechtstr. 9-10, 10117 Berlin Telefon: 030/284060, Telefax: 030/2840633

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