Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

DRV-Erfolg bei Versicherungsvermittlerrichtlinie / Reisebüros können weiterhin Reiseversicherungen verkaufen

(Berlin) - Großer Erfolg für die politische Arbeit des Branchenverbandes: Die Verhandlungsführer von EU-Parlament und Rat haben sich am späten Abend des 8. Juni 2015 darauf geeinigt, dass Reisebüros und -veranstalter, die Versicherungsschutz passend zu einer Reise vermitteln, in weiten Teilen von der Regulierung durch die EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie ausgenommen bleiben. "Damit können Reisemittler auch künftig Versicherungen verkaufen", freut sich Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) über die Neuigkeiten aus Brüssel. "Das Ergebnis zeigt, dass wir mit stichhaltigen Argumenten überzeugen konnten", so der DRV-Präsident. "Das DRV-Engagement und ein entsprechend langer Atem haben sich gelohnt."

Uneinigkeit bestand zuletzt noch über die Höhe des Schwellenwertes, d.h. ab welcher Summe der nebenberufliche Verkauf von Reiseversicherungen durch die Richtlinie reguliert werden sollte. In den gestrigen Gesprächen einigten sich die Verhandlungsführer von Rat und EU-Parlament wie folgt: Eine anteilig auf das Jahr hochgerechnete Versicherungsprämie darf künftig bis zu 600 Euro betragen. Für Versicherungszeiträume von bis zu drei Monaten gilt eine Pauschale von 200 Euro pro Versicherung. DRV-Präsident Norbert Fiebig verweist allerdings darauf, dass sich der DRV noch höhere Schwellenwerte gewünscht hätte.

Für den Fall dass die Versicherungsprämie diese Grenzwerte überschreitet, gilt die Ausnahmeregelung der Richtlinie für die nebenberufliche Versicherungsvermittlung nicht mehr. Allerdings greifen in diesem Fall künftig erleichterte Regelungen, so dass Reisebüros auch weiterhin höherwertige Versicherungsprodukte vermitteln können. Voraussetzung ist, dass sie sich über den Versicherungsträger registrieren und ihre Mitarbeiter beispielweise durch den Versicherer qualifizieren lassen. Näheres dazu soll durch die Mitgliedsstaaten festgelegt werden.

Die EU-Mitgliedstaaten sollen laut EU nach Möglichkeit den Wirkungsbereich der Versicherungsvermittlerrichtlinie nach fünf Jahren evaluieren und dafür die entsprechenden Daten bereitstellen.
Der DRV geht davon aus, dass die Verhandlungen zur Richtlinie bis zur parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen sein werden. Dem erreichten Kompromiss müssen im nächsten Schritt die zuständige Ratsarbeitsgruppe und der zuständige Ausschuss des Parlaments zustimmen. Anschließend kann die formale Verabschiedung im Rat sowie im Plenum des Parlaments stattfinden. Sobald dies erfolgt ist, wird der Richtlinientext in die Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt. Erst danach wird er im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt in Kraft. Welche Frist den Mitgliedstaaten nach dem Inkrafttreten für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht eingeräumt wird, ist zurzeit noch unklar. Üblich sind jedoch zwei Jahre.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Sibylle Zeuch, Pressesprecherin Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(sy)

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