Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

DRV fordert Maas auf, nachzubessern / Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie

(Berlin) - Kleine sollen künftig für Große haften - das kritisiert der Deutsche ReiseVerband (DRV) in seiner Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht scharf.

Nach Auffassung des führenden Branchenverbandes der Touristik würde der Referentenentwurf bei einer Umsetzung in der vom BMJV vorgelegten Fassung die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerade für kleine und mittelständische Reisebüros massiv verschlechtern, weil sie unter anderem für vermittelte Leistungen Dritter haften sollen. Der DRV hat am heutigen Freitag, 29. Juli 2016 seine Bewertung und Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) abgegeben und fordert darin im Interesse sowohl der Reisebranche als auch im Interesse von Millionen Kunden Bundesjustizminister Heiko Maas auf, den vorgelegten Referentenentwurf an entscheidenden Stellen erheblich nachzubessern.

Knapp 80 Prozent der Reisebüros fürchten laut einer Umfrage des DRV finanzielle Einbußen, über 90 Prozent der rund 700 befragten Reisemittler gehen davon aus, dass der bürokratische Aufwand mit der Umsetzung des Referentenentwurfs deutlich steigen wird. Denn beim Verkauf von Einzelleistungen (etwa Flug, Hotel etc. unterschiedlicher Anbieter) besteht nun die Gefahr, dass Reisebüros dann rechtlich wie ein Reiseveranstalter behandelt würden. Künftig soll nach den Vorstellungen des BMJV unter bestimmten Voraussetzungen ein mittelständisches Reisebüro für vermittelte Reiseleistungen von großen Anbietern - wie Fluggesellschaften, Hotelketten Mietwagenanbietern etc - haften. Das überfordert die kleinen und mittelständischen Anbieter - auch KMU genannt - über alle Maßen und ist nicht sachgerecht. Die reformierte EU-Richtlinie erweitert den Pauschalreisebegriff und sieht besondere Regeln für so genannte verbundene Reiseleistungen vor. Der für die Umsetzung in deutsches Recht vorgeschlagene Weg, damit Reisebüros wie bisher dem Kunden verschiedene Reiseleistungen vermitteln können, ist bürokratisch und nicht praxistauglich. Im Geschäftsalltag müsste der Kunde jede Leistung nacheinander auswählen, das Reisebüro dem Kunden jede einzelne Leistung separat buchen und einzeln in Rechnung stellen. Dabei muss erst die erste Buchung abgeschlossen werden mit Rechnungserstellung einschließlich Bezahlung dieser Leistung. Erst nach Abschluss dieses Buchungs- und Bezahlvorgangs kann die nächste Reiseleistung ausgewählt, gebucht und bezahlt werden. Und danach die dritte etc.

Kunden würden sich fragen, warum sie die Leistungen nicht in einem Gesamtbetrag bezahlen könnten und warum sie entgegen der bisherigen Praxis bei jeder Reiseleistung separat unterschreiben müssen. Das würde für alle Beteiligen - Kunde wie Reisebüro - aufwändiger, langwieriger und damit viel umständlicher. Zusätzlicher Aufwand bedeutet auch zusätzliche Kosten. Weitere Aufwendungen entstünden durch notwendige Versicherungen für die Absicherung von möglichen Haftungsrisiken. Für viele Reisebüros wäre all dies kaum zu schultern und existenzbedrohend. Denn sie müssten sich fragen, ob ihr Geschäftsmodell in der bisherigen Form noch wirtschaftlich ist.
Neben den zu erwartenden erheblichen ökonomischen Einschnitten führen die Vorschläge des federführenden Ministeriums zudem zu großer rechtlicher Unsicherheit. "Dies beeinträchtigt das Vertrauen der vielen tausend mittelständischen Unternehmer in die Politik, sachgerechte und praktikable wie auch wirtschaftlich vertretbare Lösungen zu finden, gravierend", so das Fazit von DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Es ist für den DRV nicht nachzuvollziehen, warum das BMJV einseitig höhere Auflagen für die Wirtschaft in Deutschland vorsieht und damit über das von der EU festgelegte Maß hinausgeht. Dies steht im klaren Gegensatz zu der Positionierung der Bundesregierung und Koalition, KMU stärken und von bürokratischen Lasten befreien zu wollen - weist der Branchenverband der Touristik in seiner Stellungnahme an das Bundesjustizministerium hin.
Der vorhandene rechtliche Spielraum sollte nach Meinung des DRV vom federführenden Ministerium genutzt werden, um für Reisebüros und Reiseveranstalter eine tragfähige und praktikable Lösung zu finden. Es geht nicht alleine um die Zukunft einzelner Reisebüros, sondern um die Chance, dass die gewachsenen Stärken und besonderen Merkmale des vielfältigen und mittelständisch geprägten Reisevertriebs in Deutschland fortbestehen können, heißt es in der Stellungnahme.

Auch vermisst der DRV in dem Referentenentwurf eine allgemeinverständliche Darstellung der rechtlichen Zusammenhänge. Dieser muss in der Praxis vor allem von Reisebüros und nicht von Juristen angewendet werden. Der vorgelegte Rechtstext genügt laut Einschätzung des DRV den Anforderungen an Klarheit und Verständlichkeit nicht.

Der DRV unterbreitet in seiner Stellungnahme konkrete, detaillierte und umsetzbare Vorschläge, wie die Belastungen für die Reiseindustrie in Deutschland und insbesondere für die Reisebüros spürbar reduziert und auf ein gerade noch vertretbares Maß gebracht werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Sibylle Zeuch, Pressesprecherin Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(sy)

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