Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

DRV sieht duale Ausbildung in Gefahr / Mindestlohn für Azubis ab 18 Jahren ist falsches Signal

(Berlin) - Der Deutsche ReiseVerband (DRV) wirbt seit 2008 bei Unternehmen und Jugendlichen mit einer Ausbildungsoffensive für die duale Ausbildung: "Dies ist der optimale Ausbildungsweg im Tourismus, um qualifizierte Fachkräfte in der Branche zu gewinnen", betont DRV-Präsident Jürgen Büchy. Diese qualifizierte Ausbildung beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis. Die Ausbildungskampagne unter dem Motto "Zukunft buchen!" zeigt erste Erfolge und die Ausbildungsbereitschaft bei den Unternehmen ist gestiegen. "Dem drohenden Fachkräftemangel kann mit gezielter Ausbildung von jungen Menschen entgegengewirkt werden", betont der Verbands-Präsident. Doch die jüngsten Pläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die mit ihrem jetzt vorgestellten Referentenentwurf für den Mindestlohn ab 18 Jahren wirbt, werden sich nach Ansicht des DRV nachteilig auf die duale Ausbildung in Deutschland auswirken.

Die ursprüngliche Idee, dass Auszubildende vom geplanten Mindestlohn grundsätzlich ausgenommen werden sollen, steht im jetzigen Entwurf nicht mehr zur Debatte. Der Referentenentwurf sieht vielmehr vor, dass Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr den gesetzlichen Mindestlohn erhalten sollen. Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) hat am Spitzengespräch mit der Bundesministerin und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) teilgenommen und das Ergebnis kritisiert: "Ich habe kein Verständnis dafür, dass lediglich Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen werden sollen. Das Alter der Ausbildungsanfänger beträgt durchschnittlich 19,8 Jahre. Wenn die Bundesarbeitsministerin keinen Anreiz zur Arbeit statt Ausbildung setzen will, dann müssen zumindest junge Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ausgenommen werden. Außerdem sollte die Bundesregierung auch berücksichtigen, wie jene jungen Menschen einen Einstieg in Arbeit finden können, die trotz aller Bemühungen nach dem Besuch der staatlichen Schulen nicht ausbildungsfähig sind. Diese Gruppe wird für 8,50 Euro kaum einen Arbeitsplatz finden. Die Bundesregierung sollte nicht leichtfertig einen Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit in Kauf nehmen."

Der Deutsche ReiseVerband ist in BDA-Gremien vertreten und schließt sich der Meinung der Bundesvereinigung an. "Deutschland ist mit seinem dualen Ausbildungssystem in Europa für viele Staaten ein Vorbild. Dies beispielgebende System würde durch die Einführung des Mindestlohns leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden", betont DRV-Präsident Jürgen Büchy. Für touristische Ausbildungsbetriebe würde dies beispielsweise für das dritte Ausbildungsjahr einen 65-prozentigen Lohnanstieg bedeuten. "Ich kann mir kaum vorstellen, dass inhabergeführte Unternehmen diese Personalkosten schultern können", kritisiert Büchy die Planungen. Der DRV appelliert daher an die Bunderegierung, diesen plötzlichen Richtungswechsel zu überdenken und eine auch für die Wirtschaft tragfähige Lösung zu finden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Sibylle Zeuch, Pressesprecherin Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(cl)

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