Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

DRV zu Opodo-Entscheidung der EU-Kommission: Verbesserungen trotz fortgesetzter Tolerierung erreicht

(Berlin) - Die Entscheidung der Europäischen Kommission, das Airline-Internet-Portal Opodo kartellrechtlich nicht zu untersagen, wird vom Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV) bedauert. Dennoch seien wesentliche Verbesserungen auf die Intervention des Branchenverbands zurückzuführen, sagte DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. H. Jochen Martin gestern in Berlin: So hat die EU-Kommission die Fluglinien mit Gesellschafter-Status bei Opodo verpflichtet, den Meistbegünstigungsstatus in Form eines Memorandums zu erläutern. Auch müssen die Opodo-Gesellschafter der Kommission künftig alle wesentlichen Vereinbarungen binnen sechs Monaten zur Kenntnis geben.

Nicht ausgeräumt habe die EU-Kommission die Befürchtung des DRV und zahlreicher Branchenunternehmen, dass durch Marketing-Maßnahmen und Angebots-Steuerung Kundenströme zu Opodo umgeleitet werden. Positiv bewertet Dr. H. Jochen Martin hingegen die gegenüber der Veröffentlichung im Amtsblatt C 223/6 vom 20. November 2001 deutlich präzisierten Sicherungen gegen den Austausch geschäftlich sensibler Daten der Opodo-Gesellschafter untereinander sowie zwischen den Gesellschaftern und dem Internet-Portal.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV) Albrechtstraße 9-10, 10117 Berlin Telefon: 030/284060, Telefax: 030/2840633

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