Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

DSD-Ausschreibung enthält viele kostentreibende Faktoren für Entsorger und Verbraucher

(Berlin) - Die laufende Ausschreibung der DSD-Leistungsverträge enthält wie schon in der Ausschreibung 2003 für die Entsorgungswirtschaft viele kostentreibende Faktoren. So die Bewertung des BDE Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. nach eingehender Analyse der veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen. Vor diesem Hintergrund warne man vor überzogenen Erwartungen, diese Ausschreibung könne letztlich zu einer günstigeren Leistungserbringung führen.

"Wir stehen mit unserer Einschätzung keineswegs alleine. Sie deckt sich u. a. mit einem Gutachten der unabhängigen Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC). Natürlich besteht die Gefahr, dass dies letztlich nicht nur die Entsorger, sondern auch die Verbraucher trifft", so der Hauptgeschäftsführer des BDE, Frank-Rainer Billigmann.

Zusammenfassend lassen sich aus den rund 13 preistreibenden Faktoren, die die Branche ausgemacht hat, die wesentlichen Risiken in folgende Kategorien zusammenfassen und an einzelnen Beispielen verdeutlichen:

Getrennte Ausschreibung von Sammlung und Sortierung erhöht auch die Bürokratie: Durch diese getrennte Ausschreibung entstehen nicht nur ein höherer Koordinierungsaufwand mit ungewöhnlich weitreichenden Dokumentations- und Nachweispflichten, sondern vor allem auch Investitionskosten und Risiken im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb der hierdurch notwendigen - bisher nicht benötigten - Umschlagplätze etc..

Bieterkreisbeschränkungen zerstören Entsorgungsstrukturen: Bei Bietern mit einem Jahresumsatz von über 50 Mio. EUR gelten besondere Beschränkungen bei der Einschaltung von Subunternehmern und der Bildung von Arbeitsgemeinschaften. Hierdurch werden bisher gut funktionierende und bewährte Entsorgungsdienstleistungen willkürlich zerschlagen.

Schaffung eines Bonus-Malus-Systems verlagert das Risiko auf den Vertragspartner: Der Sammler wird bestraft, wenn er mehr als eine vom DSD festgelegte Bezugsmenge einsammelt und der Sortierer wird bestraft, wenn er weni-ger als diese Menge sortiert. Aber Sammler und Sortierer haben in der Praxis keinen Einfluss auf die angefallenen Mengen, die der Bürger in die Gefäße abwirft.

Gesammelte Mehrmengen werden nicht abgenommen: Der Sortierer darf z. B. bei Kunststoffen nur eine bestimmte vorgegebene Menge kostenlos an den Auftraggeber abliefern. Auf den sogenannten Mehrmengen bleibt er sitzen und muss eigenverantwortlich für die Verwertung aufkommen. Statt eine Anhebung der Quoten für gestiegene Kunststoffaufkommen zu platzieren, wurde diese zu Lasten der Sortierbetriebe sogar trendgegenläufig reduziert.

Festpreisangebot erfordert Risikozuschläge: Die vorgesehene Preisgleitklausel greift erst nach zwei Jahren, nämlich frühestens zum 1.7.2007. Allerdings sind die Hürden für eine Preisanpassung dann so hoch, dass sich de facto auch im letzten Jahr der Vertragslaufzeit keine Preisanpassung realisieren lässt.

"Schon bei den vorangegangenen Ausschreibungen im Jahr 2003 für etwa die Hälfte der damaligen Vertragsgebiete haben wir auf die kostentreibenden Ausschreibungsbedingungen hingewiesen. Leider haben die Beteiligten aus den Erfahrungen der Vergangenheit wenig gelernt. Vielfach wurden die heutigen Bedingungen für die nun anstehende Vergabe der zweiten Tranche auch durch die Einflussnahme des Bundeskartellamtes (z. B. Einführung einer Bieterkreisbeschränkung, Trennung der Gebiete für Sammler und Sortierer etc.) noch verschlimmbessert", so Billigmann.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Tempelhofer Ufer 37, 10963 Berlin Telefon: 030/5900335-0, Telefax: 030/5900335-99

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