Pressemitteilung | DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V.

DSLV kritisiert Verschleppung zwingend notwendiger Korrekturen beim Mindestlohngesetz

(Bonn) - Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat sich nach den ergebnislosen Beratungen des Koalitionsausschusses über Korrekturen am Mindestlohngesetz (MiLoG) enttäuscht gezeigt. DSLV-Präsident Mathias Krage sprach von mangelndem wirtschaftspolitischem Mut der Bundesregierung.

Die Speditions- und Logistikbranche ist von dem seit Januar 2015 geltenden Mindestlohngesetz in besonderer Weise betroffen. Internationale Warensendungen erfordern komplexe, grenzüberschreitende Lieferketten, die in der Regel durch mehrere in- und ausländische Transportunternehmen gebildet werden müssen. Deutsche Speditionen steuern und organisieren nationale und globale Transporte unter Einsatz von Drittunternehmen. Spediteure sind somit zwangsläufig Auftraggeber. Ihr tägliches Massengeschäft wird jedoch durch die weitreichende Auftraggeberhaftung im Mindestlohngesetz massiv gefährdet. Deshalb hat der DSLV wiederholt deren Abschaffung, mindestens jedoch ihre deutliche Entschärfung gefordert.

Seine Hoffnung hatte sich zuletzt darauf gestützt, dass der Koalitionsausschuss bei seinem Treffen am 26. April 2015 die notwendigen Korrekturen am MiLoG beschließen würde, zumal seine Bedenken von weiten Teilen der Union und der Wirtschaft geteilt werden. Entsprechend verständnislos reagierte nun DSLV-Präsident Mathias Krage darauf, dass das Treffen zu keinem greifbaren Ergebnis führte: "Die gegenwärtige Regelung birgt erhebliche finanzielle Risiken für die Unternehmen. Das Mindestlohngesetz ist deshalb dringend korrekturbedürftig. Die Politik kann und darf nicht die Augen vor den offensichtlichen Missständen in Form einer exzessiven Auftraggeberhaftung und einer überbordenden Bürokratie verschließen." Er rief die Regierungskoalition auf, wirtschaftspolitische Kompetenz zu zeigen und das MiLoG zügig zu reformieren.

Der DSLV fordert die Streichung, mindestens aber eine Abmilderung der Auftraggeberhaftung in Form von praktikablen und juristisch belastbaren Exkulpationsmöglichkeiten. Außerdem tritt er dafür ein, dass Transit- und grenzüberschreitende Verkehre vollständig aus dem Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes herausgenommen werden. Schließlich verlangt der Verband eine Entlastung der Arbeitgeber durch Streichung unnötiger Dokumentationspflichten. Die Gehaltsschwelle von derzeit 2.958 Euro, die Dokumentationspflichten auslöst, ist inakzeptabel und auf 1.900 Euro zu reduzieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV), Geschäftsstelle Berlin Dr. Christoph Sokolowski, Leiter, Politik und Kommunikation Platz vor dem Neuen Tor 5, 10115 Berlin Telefon: (030) 278746911, Fax: (030) 27874699

(sy)

NEWS TEILEN: