Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

DStGB begrüßt Entscheidung zur Finanzierung des ÖPNV in Deutschland / Busverkehr darf bezuschusst werden / Verkehrsdienste nicht generell ausschreibungspflichtig

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Altmark Trans - Magdeburg begrüßt. Mit diesem EuGH-Urteil wurde bestätigt, dass die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs in Deutschland europarechtsgemäß, vor allem mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar ist. "Die Entscheidung ist gut, denn sie gibt einige Rechtssicherheit für den öffentlichen Personennahverkehr" begrüßte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, 24. Juli in Berlin das Urteil.

Der EuGH hatte entschieden, dass öffentliche Zuschüsse grundsätzlich als Ausgleich an Verkehrsunternehmen gezahlt werden dürfen, damit diese Dienstleistungen im allgemeinen Interesse erbringen können. Das bedeutet im ÖPNV-Bereich z.B. eine kontinuierliche Gewährleistung des Verkehrsangebots auch in weniger besiedelten ländlichen Gegenden. Außerdem hat der EuGH bestätigt, dass das europäische Recht keine allgemeine Ausschreibungspflicht im Bereich der Daseinsvorsorge kennt. Die Städte und Gemeinden können diese Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger selbst erbringen oder ihre Unternehmen damit beauftragen. Damit besteht zudem auch Arbeitsplatzsicherheit für die jetzt in den kommunalen Verkehrsbetrieben Beschäftigten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund ( DStGB ) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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