Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

DStGB und Bundesanstalt für Arbeit treffen Grundsatzvereinbarung über Jobcenter / Vorbedingung: Dauerhafte Entlastung der Kommunen um 2,5 Mrd. Euro

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund, die Bundesanstalt für Arbeit und der Deutsche Städtetag haben im Rahmen der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe eine Grundsatzvereinbarung geschlossen, wie vor Ort die sog. Jobcenter (Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommune und Bundesagentur) aufgebaut werden sollen, um die Langzeitarbeitslosigkeit besser zu bekämpfen.

„Grundvoraussetzung für die kommunale Mitwirkung ist allerdings, dass die Kommunen tatsächlich dauerhaft in Höhe von 2,5 Mrd. Euro pro Jahr bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe entlastet werden“, sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin. Nach der Vereinbarung werden die kreisangehörigen Gemeinden unabhängig von der Frage, ob die Kreise den Arbeitsgemeinschaften beitreten, in die Kooperationsverhandlungen über die Jobcenter miteinbezogen. Sie können auch Personal und Verwaltungskapazitäten bereitstellen, um die Betreuung der Langzeitarbeitslosen vor Ort zu sichern.

Die Vereinbarung stellt sicher, dass es entsprechend den regionalen Bedürfnissen eine breite Form von Kooperationsmöglichkeiten und Organisationsspielräumen vor Ort gibt. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die von allen anerkannten Ziele des Reformprojektes erreicht werden. Dazu gehören insbesondere:

1. der Grundsatz Fördern und Fordern,
2. die bessere und effektivere Betreuung von Langzeitarbeitslosen,
3. die Schaffung von Arbeitsplätzen, Ausbildungsplätzen oder gemeinnützige Beschäftigung für jeden Jugendlichen bis 25 Jahre und
4. die Sicherung der Hilfe aus einer Hand (Vermeidung von Doppelbürokratie).

„Wir fordern die Politik auf, die Streitigkeiten über das Reformprojekt zu beenden. Es muss endlich darangegangen werden, den Betroffenen wirklich zu helfen und Zuständigkeits- und Machtfragen zurückzustellen“, sagte Landsberg.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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