Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

DStGB zum Ende der alten Müllkippen / Boden-, Gewässer- und Klimaschutz gestärkt / Abfallgebühren für die Bürger bleiben voraussichtlich stabil

(Berlin) - Mit dem ab 01.06.2005 geltenden Verbot der Ablagerung unbehandelten biologisch abbaubaren Siedlungsabfalls ist ein ökologisch wichtiger Schritt auf dem Weg zu effektivem Boden-, Gewässer- und Klimaschutz getan. Die jetzt notwendige Vorbehandlung stellt künftig sicher, dass von dessen Deponierung keine Gefahr mehr für Umwelt und Gesundheit ausgeht. „Damit ist die Zeit der alten Müllkippen endgültig vorbei“, sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, am 01. Juni in Berlin.

„Die Kommunen haben ihre Hausaufgaben gemacht und zeitig dafür Sorge getragen, dass mit dem zusätzlichen Bau von 16 Müllverbrennungsanlagen und 56 mechanisch-biologischen Anlagen in den letzten zwölf Jahren bundesweit ausreichend Behandlungskapazitäten für den Hausmüll zur Verfügung stehen“, hob Landsberg den gewaltigen Planungs- und Finanzeinsatz der Städte, Gemeinden und Landkreise in den letzten Jahren hervor. Seit In-Kraft-Treten der so genannten Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) 1993 haben Kommunen allein 7,5 Milliarden Euro investiert, um die Voraussetzungen für die Umsetzung der Ablagerungsverordnung und des mit ihr geregelten Deponieverbots zu schaffen.

In Bezug auf befürchtete höhere Abfallgebühren gab Landsberg Entwarnung: „Mit flächendeckenden Gebührenerhöhungen aufgrund des seit dem Stichtag geltenden Ablagerungsverbotes müssen die Bürger – anders als die Erzeuger gewerblicher Abfälle - nicht rechnen. Die für die Behandlungsanlagen erforderlichen Kosten sind bereits langfristig in die Gebührenkalkulation einbezogen.“ Außerdem gab Landsberg zu bedenken, dass auf Dauer die Sanierung von Altlasten bei einer wie bisher üblichen Deponierung höhere Kosten mit sich bringe, als eine ökologisch hochwertige Vorbehandlung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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