Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV fordert im Zuge der Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens gleichmäßige Lastenverteilung zwischen Finanzverwaltung und Bürgern!

(Berlin) - Technikgestützter Bürokratieabbau ja - aber nicht zu Lasten der Bürger und deren Beratern. So der Tenor des Präsidenten des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V. (DStV), Harald Elster, am 5. Oktober 2015 in seiner Rede anlässlich des 38. Deutschen Steuerberatertags in Wien.

Elster nimmt Bezug auf den vorliegenden Referentenentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Zwar wird versucht, die zunehmende Digitalisierung zur Umsetzung eines effizienteren Besteuerungsverfahrens zu nutzen, jedoch führt der Entwurf, so Elster, zu einer ungleichen Risiko- und Lastenverteilung zwischen Finanzverwaltung und Beratern bzw. Bürgern.

Die geplanten Vorabanforderungen von Steuererklärungen, basierend auf einer automationsgestützten Zufallsauswahl, müssten durch eine Härteklausel abgemildert werden. Diese müsse eine verschuldensunabhängige Fristverlängerung vorsehen. Zudem sei, so Elster, die geplante Abgabefrist von drei Monaten zu kurz. Eine Verlängerung der Frist müsse insbesondere vor dem Hintergrund möglich sein, dass nach Fristablauf automatische Verspätungszuschläge ohne Ermessensentscheidung festgesetzt würden. Die Kombination der geplanten Änderungen belaste vor allem kleine und mittelständische Beratungskanzleien.

Elster beanstandete auch die zunehmende Haftungsausweitung zu Lasten der Steuerberater. Derzeit bestehen bedingt durch die fehlende Unterschrift bei elektronischen Steuererklärungen Rechtsunsicherheiten. Künftig ist eine Haftung des Steuerberaters für Steuerverkürzungen oder Steuervorteile vorgesehen, sofern er die im Auftrag übermittelten Daten nicht unverzüglich seinem Mandanten zur Verfügung stellt. Dies sei, so betont Elster, eine unverhältnismäßige Abwälzung der Risiken sowie Lasten auf Dritte. An dieser Stelle nutze die Digitalisierung offensichtlich ausschließlich den Finanzbehörden.

Eine entsprechende Anpassung des Referentenentwurfs ist nach Ansicht des DStV unabdingbar, um eine gerechte Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zu erreichen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 27876-2, Fax: (030) 278767-99

(dw)

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