Pressemitteilung | Deutscher Caritasverband e.V. - Berliner Büro

Das Betreuungsgeld muss Wahlfreiheit ermöglichen

(Berlin/Bonn) - Zur Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes und zur gemeinsamen Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken, des Kommissariats der deutschen Bischöfe und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken zum Gesetzentwurf zur Einführung eines Betreuungsgeldes

Der Deutsche Caritasverband (DCV), der Familienbund der Katholiken, das Kommissariat der deutschen Bischöfe und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) sehen in der freien Wahl der Eltern zwischen häuslicher und öffentlich geförderter Kinderbetreuung das vorrangige Ziel eines Betreuungsgeldes. In den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf heißt es, das Betreuungsgeld sollte anders als geplant allen Eltern gewährt werden, unabhängig davon, ob sie für das Kind eine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen oder Sozialleistungen beziehen.

"Wir begrüßen die Absicht, mit dem Betreuungsgeld die Erziehungsleistung junger Eltern anzuerkennen und zu unterstützen. Eltern erbringen jedoch Erziehungsleistungen, unabhängig davon, ob sie auch öffentlich geförderte Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen", sagte der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Dr. Karl Jüsten.

"Die dreijährige Elternzeit, die eine freie Wahl der Betreuungsform in der für Kinder besonders sensiblen ersten Lebensphase ermöglichen soll, kann diese Funktion nur erfüllen, wenn sie während des gesamten Zeitraums finanziell flankiert wird", sagte Elisabeth Bußmann, Präsidentin des Familienbundes. "Wir brauchen deshalb eine Leistung für das zweite und dritte Lebensjahr für alle Eltern". Dies helfe, den finanziellen Druck durch einen Verdienstausfall zu mildern oder die Kosten für Kinderbetreuung zu reduzieren.

Caritas-Präsident Peter Neher unterstützt diese Forderung: "Der Sockelbetrag des Elterngeldes von derzeit 300 Euro soll allen Eltern unabhängig vom Einkommen bis zum Ende der dreijährigen Elternzeit gezahlt werden." Er dürfe weder auf Arbeitslosengeld II noch auf Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag angerechnet werden. "Nur dann wird die Erziehungsarbeit aller Eltern anerkannt."

DCV, Familienbund, ZdK und das Kommissariat der deutschen Bischöfe setzen sich für eine Anschlussleistung an das Elterngeld in Höhe von 300 Euro für alle Eltern mit Kindern unter drei Jahren ein.

Die Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes finden Sie hier: http://www.meine-caritas.de/files/newsletters/ee2e0676-a6de-472b-b8b5-40f82a85bb4f/2afd9f92-3968-4b7c-a5e7-d951078b6941/documents/Stellungnahme_Betreuungsgeld_DCV.pdf

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V. Berliner Büro, Haus der Deutschen Caritas Claudia Beck, Pressesprecherin Reinhardtstr. 13, 10117 Berlin Telefon: (030) 2844476, Telefax: (030) 28444788

(cl)

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