Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW)

"Das Einsammeln von Sturmholz ist eine Straftat"

(Berlin) - Das Sturmtief Ela vom Pfingstmontag hat nicht nur in den nordrhein-westfälischen Städten Chaos hinterlassen, sondern bereitet auch den Waldeigentümern viel Arbeit. Wie in den Städten, so heißt es jetzt auch in den Wäldern: aufräumen. Bis alle Wege wieder frei und sicher sind, rät AGDW-Die Waldeigentümer den Bürgern erst einmal, auf Waldspaziergänge zu verzichten. Zugleich weist sie darauf hin, dass der Sturm kein Alibi dafür liefert, Holz ohne Erlaubnis für den heimischen Kaminofen einzusammeln.

Bei dem heftigen Unwetter am Pfingstmontag ist der nordrhein-westfälische Wald noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen. Auch wenn das Sturmtief Ela in den Großstädten teilweise drastische Verwüstungen anrichtete, sind die Schäden in den Waldgebieten in NRW begrenzt. Nach ersten Erhebungen geht der Landesbetrieb Wald und Holz NRW davon aus, dass gut 80.000 Festmeter vor allem an Laubbäumen geschädigt wurden. Zum Vergleich: Beim Orkan Kyrill 2007 waren es gut 15 Millionen Festmeter Holz.
"Für die Waldbesitzer stellen die Sturmschäden trotzdem erhebliche finanzielle Belastungen dar", sagt Michael Rolland, Geschäftsführer des Verbandes AGDW-Die Waldeigentümer. Allein die Aufräumarbeiten werden viel Zeit und Geld kosten. An erster Stelle steht dabei eine genaue Schadensbetrachtung: Welche Bäume wurden wie stark beschädigt? Welcher Baum muss aus Sicherheitsgründen gefällt werden? Welches Holz lässt sich noch für welche Zwecke nutzen? Und wo muss wieder aufgeforstet werden?
Das Einsammeln von Ästen und Bruchholz nach Stürmen ist Diebstahl
Wer denkt, er tue etwas Gutes, wenn er Bruchholz aus dem Wald holt und später für den eigenen Kamin nutzt, der irrt, betont der Sprecher des Waldeigentümerverbandes. "Auch der Wald und sein Holz gehören jemanden, vor allem Privatpersonen, aber auch Kommunen, dem Land oder Bund. Wer beim Einsammeln von Ästen oder Bruchholz auf fremdem Boden erwischt wird, begeht deshalb nach §242 Strafgesetzbuch einen Diebstahl. Auch der Versuch ist bereits strafbar", erklärt Rolland.
In NRW sind die Privatwaldbesitzer übrigens besonders stark vertreten. Über zwei Drittel der Waldfläche (insgesamt 887.550 Hektar) werden hier von privaten Waldeigentümern umsorgt. Bundesweit liegt ihr Anteil bei 44 Prozent.
Mit fachmännischem Auge entscheiden Waldeigentümer und Förster, wie das Sturmholz verwendet wird. Die Energiegewinnung ist nur eine Option von mehreren. Je nach Größe und Art kann es industriell weiterverarbeitet werden, z. B. zu Bau- oder Möbelholz. Gesplittertes Holz findet Abnehmer in der Holzwerkstoffindustrie (Späne) oder Papierindustrie (Zellstoff).

Aufenthalt im Wald nach Stürmen birgt Gefahren

AGDW-Geschäftsführer Michael Rolland: "Bis auf weiteres sollten Erholungssuchende und Freizeitsportler den Wald noch meiden, da viele losgebrochene Äste nach wie vor in den Baumkronen hängen oder Bäume schrägstehen, die teilweise entwurzelt wurden. Diese Äste können beim nächsten Gewitter, aber auch schon bei wechselnden Winden, unvermittelt herabfallen." AGDW - Die Waldeigentümer rät deshalb, auch dem Wald eine kleine Erholungspause zu geben und zu warten, bis die Waldarbeiter die Aufräumarbeiten abgeschlossen haben.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31807-923, Fax: (030) 31807-924

(sy)

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