Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Das Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages tritt am 1. August 2015 in Kraft

(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Konsequenzen aus den Pannen des NSU-Verfahrens gezogen und den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses Rechnung getragen hat.

Es gibt nach wie vor gravierende Missstände und Herausforderungen auf dem Gebiet der rassistisch motivierten Rechtsverletzungen, deren Bewältigung weitere Anstrengungen und langfristiger Strategien bedarf. Das Strafrecht hat dabei als Ultima Ratio zu gelten. Deswegen befürworten wir die Änderungen im Bereich der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren, in denen die Ermittlungsbehörden auch mögliche rassistische Hintergründe aufzuklären haben. Auch können wir die in diesem Zusammenhang erweiterte Zuständigkeit für den Generalbundesanwalt gutheißen.

Der DAV spricht sich jedoch nach wie vor gegen die Änderungen im Strafzumessungsrecht zur Bekämpfung der sog. Hasskriminalität aus, da der Ultima Ratio-Gedanke des Strafrechts mit symbolischer Gesetzgebung nicht zu vereinbaren ist. Die Akzentuierung einzelner belastender Gründe bürgt zudem die Gefahr einer bloß moralisierenden und damit rechtsfehlerhaften Strafzumessung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(cl)

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