Pressemitteilung | pro familia e.V. - Bundesverband

Das Gesetz zur vertraulichen Geburt wirkt: Nun müssen weitere Schritte folgen / pro familia fordert die Abschaffung der Babyklappen und die Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen von Schwangerschaftsberatungsstellen

(Frankfurt am Main) - Das Bundeskabinett hat am 12. Juli den Bericht zu den Auswirkungen des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt vorgelegt. Dieses Gesetz war am 1. Mai 2014 mit dem Ziel in Kraft getreten, die Angebote zur Unterstützung von Schwangeren auszubauen. Die Maßnahmen des Gesetzes wurden im Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis 30. September 2016 evaluiert. Die Ergebnisse zeigen, dass die Hilfen angenommen und Schwangere in konflikthaften Lebenslagen erreicht wurden.

Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

pro familia begrüßt, dass mit dem Gesetz zur Vertraulichen Geburt Beratungsangebote ausgebaut werden können, die Frauen in extrem konflikthaften Lebenslagen erreichen. Diese Unterstützung und Begleitung schwangerer Frauen und ihrer Partner übernehmen hochqualifizierte psychosoziale Berater*innen. So sieht es die Stufe 1 des Beratungsangebots vor, mit dem Ziel, dass die Ratsuchenden für sich tragfähige Lösungen finden. Es ist gut, dass im §2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes festgelegt ist, dass Frauen und Männer auf eine solche, auf Wunsch anonyme Beratung einen Rechtsanspruch haben. Die Berater*innen stehen unter Schweigepflicht.

Der vorgelegte Evaluationsbericht bestätigt die Erfahrungen der pro familia Schwangerschaftsberater*innen: Eine Beratung von Frauen und Paaren in extrem konflikthaften Lebenslagen so wie beispielsweise eine verheimlichte oder eine verdrängte Schwangerschaft erfordert außergewöhnlich viel Zeit und beraterische Erfahrung, insbesondere wenn die Begleitung zu einer vertraulichen Geburt führt. Für die konsequente Umsetzung des Beratungsauftrags unter Einhaltung der fachlichen Standards fehlen aktuell jedoch die personellen und finanziellen Ressourcen. Das Recht auf Beratung kann nicht nur gesetzlich festgeschrieben sein, der Zugang zur professionellen psychosozialen Beratung muss mit öffentlichen Mitteln nachhaltig in der Beratungslandschaft bundesweit gesichert werden.

pro familia weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass bis heute die Babyklappen nicht abgeschafft wurden, obwohl die Vertrauliche Geburt eine rechtssichere und wirksame Alternative zu den bisher bestehenden nicht gesetzeskonformen Angeboten der anonymen Kindsabgabe konzipiert wurde. Der deutsche Ethikrat hatte bereits 2009 empfohlen: "Die vorhandenen Babyklappen und bisherigen Angebote zur anonymen Geburt sollten aufgegeben werden. Die Beendigung der Angebote zur anonymen Kindesabgabe sollte möglichst in einem gemeinsamen Vorgehen aller politisch dafür Verantwortlichen mit den betroffenen Einrichtungen bewirkt werden." pro familia fordert deshalb, die Abschaffung der Babyklappen endlich umzusetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V., Bundesverband Pressestelle Stresemannallee 3, 60596 Frankfurt am Main Telefon: (069) 26 95 779-0, Fax: (069) 26 95 779-30

(cl)

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