Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Das Heimgesetz ist Bundessache / Grund- und Mindestanforderungen an Pflegeheime müssen einheitlich geregelt werden / bpa appelliert an Föderalismuskommission

(Berlin) - Für eine notwendige Beibehaltung der Zuständigkeit des Bundes für das Heimgesetz – verbunden mit der Aufgabe, die Mindeststandards an die Einrichtungen festzulegen und damit auch die Finanzierungsverpflichtung der zu erbringenden Leistungen sicherzustellen – hat sich Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) am 10. Dezember in Berlin ausgesprochen. Dies vor dem Hintergrund, dass die Verlagerung der Zuständigkeit des Bundes für das Heimgesetz auf die Länder momentan in der Förderalismuskommission diskutiert wird. Meurer: „Das Heimgesetz, das die Grund- und Mindestanforderungen an Pflegeheime einheitlich festlegt, ist beim Bund in guten Händen. Eine Zersplitterung in 16 voneinander abweichende Ländergesetzgebungen würde sowohl der Qualität der Pflege Abbruch tun als auch ein weiteres Monster an Bürokratie zum Leben erwecken.“

Der bpa, der bundesweit die Interessen von über 4.000 privaten Pflegeeinrichtungen vertritt, teilt weder die Auffassung, dass die aktuell diskutierte Verlagerung der Zuständigkeit für das Heimgesetz das Leistungs- und Innovationspotenzial der Länder stärken würde, noch dass die pflegebedürftigen Menschen davon profitieren könnten. Herbert Mauel, Geschäftsführer des bpa: „Das Gegenteil ist der Fall: Die politischen Signale weisen eindeutig darauf hin, dass die Länder sich angesichts leerer Haushaltskassen dazu gezwungen sehen, die Anforderungen an die Einrichtungen mehr und mehr unter den Vorbehalt der Finanzierung zu stellen. Gleichzeitig werden leistungsgerechte Vergütungen zunehmend verweigert – ein Standardabbau in der Pflege wäre vorprogrammiert!“

Um „heimgesetzliche Anforderungen nach Kassenlage der Länder“ zu vermeiden, hält der bpa die Beibehaltung der Zuständigkeit des Gesetzes beim Bund also für dringend erforderlich und schließt sich damit der Argumentation der Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) an, die sich als Mitglied der Föderalismuskommission bereits deutlich geäußert hat. Schmidt anlässlich der Sitzung vom 14. Oktober 2004: „Die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen darf nicht in Frage gestellt werden. Die Menschen müssen sich weiterhin auf bestimmte Rahmenbedingungen verlassen können – egal in welchem Teil Deutschlands sie leben. Ohne bundesweit vergleichbare Standards in der Kinder- und Jugendhilfe und im Heimrecht käme es zu einem unterschiedlichen Schutzniveau für Kinder, Familien und ältere Menschen. Das verstößt nicht nur gegen den Gleichheitsgrundsatz, sondern es gäbe damit auch keine vergleichbaren Hilfestandards für Betroffene mehr. Fehlen bundesweite Mindeststandards, ist ein Wettbewerb 'nach unten' zu Lasten der finanzschwächeren Länder, vor allem aber zu Lasten der betroffenen Menschen zu befürchten.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin Telefon: 030/30878860, Telefax: 030/30878889

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