Pressemitteilung | Bitkom e.V.

Das Internet braucht keine Pauschalabgaben / Gesetzentwurf zum Urheberrecht wird jetzt im Parlament behandelt / BITKOM appelliert an den Bundestag, digitale Technologien und Vergütungssysteme umfassend zu berücksichtigen

(Berlin) - Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) kritisiert, dass die Bundesregierung weiterhin nicht gegen Pauschalabgaben im Internet Stellung bezieht. Vergangene Woche hat sich das Bundeskabinett erneut zur Urheberrechtsnovelle geäußert. Anlass waren Empfehlungen des Bundesrats, der eine gründliche Überarbeitung des Gesetzentwurfs angemahnt hatte. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, im Urheberrecht die neuen technischen Möglichkeiten zu berücksichtigen, mit denen Verlage und Autoren ihre Werke digital schützen und über das Internet vertreiben können. In diesem Zusammenhang müssten neue, individuelle Vergütungsmethoden eingeführt werden. Die Bundesregierung aber setzt sich weiterhin nicht für einen Paradigmenwechsel von Pauschalabgaben hin zu individuellen Abgaben ein. Dies gilt selbst für den Online-Bereich, wo individuelle Vergütungssysteme heute schon eingesetzt werden. „Es gibt gut funktionierende und sichere Technologien. Warum sie im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt werden, lässt sich auch durch die neuerlichen Ausführungen der Bundesregierung nicht nachvollziehen“, so Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des BITKOM.

In ihrer Gegenäußerung argumentiert die Bundesregierung, dass das Pauschalsystem noch nicht abgelöst werden könne, da für individuelle Abrechnungen derzeit noch kein einsatzfähiges, allseits akzeptiertes Gesamtsystem existiere – weder im Online- noch im Offline-Bereich. „Dabei räumt die Bundesregierung an anderer Stelle ein, dass die individuelle Lizenzierung im Online-Bereich bereits relevant ist“, so Rohleder. Dafür gibt es auch genügend Beispiele. So kann man im Internet einzelne Artikel aus Online-Angeboten von Tageszeitungen oder Magazinen kaufen. Selbst das „Bundesgesetzblatt“ nutzt ein entsprechendes Content-Management-System. Leser können die Publikation abonnieren oder Seiten nur ansehen, aber nicht bearbeiten oder ausdrucken.

Doppelvergütung muss vermieden werden

Die Bundesregierung will die Pauschalvergütung auch dort aufrecht erhalten, wo individuelle Abrechnungssysteme eingesetzt werden. Damit will sie gewährleisten, dass kein Rechteinhaber gezwungen ist, seine Werke mit technischen Maßnahmen und Nutzungsbedingungen zu schützen, wenn er die Werke kostenpflichtig anbieten will. De facto muss ein Rechteinhaber, der für die Nutzung seiner Werke angemessen vergütet werden will, diese sowieso individuell lizenzieren. Denn die Pauschalabgabe alleine kann eine adäquate Vergütung nicht gewährleisten. Doppelt belastet wird der Verbraucher, der zweimal in die Tasche greifen muss: einmal über die pauschale Gerätevergütung und zusätzlich für die konkrete Nutzung im Einzelfall.

Am 14. November 2002 befasste sich der Bundestag erstmals mit dem Gesetzentwurf. BITKOM appelliert an die Bundestagsabgeordneten, hierbei digitale Technologien umfassend zu berücksichtigen. Ungerechtigkeiten, die im analogen Bereich nicht zu vermeiden waren, sollten aus Sicht des BITKOM nicht ohne Not in das digitale Umfeld übertragen werden - zumal wenn bessere Lösungen zur Verfügung stehen. „Pauschalabgaben haben in der analogen Welt durchaus ihre Berechtigung. Dort, wo wir es aber mit multifunktionalen Geräten und technisch geschützten Inhalten zu tun haben, verliert die Pauschalabgabe ihren Sinn“, so Rohleder.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Albrechtstr. 10 10117 Berlin Telefon: 030/275760 Telefax: 030/27576400

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