Pressemitteilung | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

Defizite im Vorschlag der Einwanderungskommission

(Frankfurt) - Der am 4. Juli 2001 vorgelegte Bericht der Einwanderungskommission markiert einen positiven Bewusstseinswandel in Fragen der Zuwanderung und der Integration und liefert eine gute Grundlage für die anstehenden Diskussionen. Defizite sieht der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband jedoch bei den Empfehlungen im humanitären Bereich, vor allem bezüglich der Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung und der Härtefallregelung.

"Die bisherige Leugnung der Einwanderungsrealität hat viel zu lange notwendige Reformschritte blockiert", betont Barbara Stolterfoht, Vorsitzende des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbands. Der Verband begrüßt daher die Vorschläge der Kommission zur Schaffung neuer Zuwanderungsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt. Positiv sieht er auch die Vorschläge zur Familienzusammenführung (Erhöhung des Nachzugalters, bessere Stellung der Konventionsflüchtlinge).

"Nun müssen der Diskussion auch Taten folgen und der Reformstau in diesem Bereich zügig abgearbeitet werden", fordert Stolterfoht. Dies gelte etwa für den Hinweis der Kommission, dass mehr Geld für eine schnellere und bessere Integration der Zugewanderten zur Verfügung gestellt werden müsse. "Ich hoffe, dass sich diese Erkenntnis schon in den anstehenden Haushaltberatungen niederschlägt", so die Vorsitzende des Wohlfahrtsverbandes.

"Bei den humanitären Fragen hätten wir uns ein klareres Votum der Kommission gewünscht, wie die Schutzlücke zu schließen ist, die sich aus der Nichtberücksichtigung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung in Deutschland ergibt", sagt Stolterfoht. Deutschland dürfe nicht länger eine gemeinsame Interpretation des Flüchtlingsbegriffes auf europäischer Ebene blockieren. Die von der Kommission beschriebene Notwendigkeit einer europäischen Einigung in dieser Angelegenheit bedeute faktisch, dass die Bundesregierung ihre Außenseiterposition bei der Anerkennung nichtstaatlicher Fluchtgründe ändern müsse.

"Es geht hier nicht - wie von Bundesinnenminister Schily dargestellt - um eine Ausweitung des Flüchtlingsschutzes, sondern um eine sachgerechte Interpretation des bestehenden Rechts", betont Stolterfoht. Da die EU-Kommission in Kürze ihren Vorschlag zur Interpretation des Flüchtlingsbegriffes vorlegen werde, bestehe hier innenpolitisch großer Handlungsbedarf.

Bedauerlich findet der PARITÄTISCHE, dass die Einwanderungskommission die Forderung nach Einführung einer Härtefallregelung nicht aufgegriffen hat und weitere Einschnitte bei Sozialleistungen für bestimmte Flüchtlingsgruppen ins Auge fasst.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. - Heinrich-Hoffmann-Str. 3 60528 Frankfurt Telefon: 069/67060 Telefax: 069/67062 04

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