Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

Dekubitus-Forum: „Verträge zur Dekubitusversorgung sollten sich an den Kriterien des Hilfsmittelverzeichnisses orientieren“

(Berlin) - Verträge für Hilfsmittel gegen Dekubitus zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern sollten sich nach der Gliederung der neuen Produktgruppe 11 (PG 11) des Hilfsmittelverzeichnisses (HMV) und nicht mehr nach den Dekubitusstadien richten. Denn damit sei erstmals die Chance verbunden, dass ein Patient mit einem Produkt versorgt wird, das auf seine individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Darauf hat das Dekubitus-Forum hingewiesen, das vor zwei Jahren durch Mitgliedsunternehmen des BVMed-Fachbereichs „Hilfsmittel gegen Dekubitus“ gegründet wurde.

Unter Dekubitus versteht man ein Druckgeschwür, das entsteht, wenn ständiger Druck auf bestimmte Hautareale deren Versorgung mit sauerstoffreichem Blut verhindert. Druckgeschwüre zählen zu den chronischen Wunden. Betroffen sind in Deutschland rund 1,5 Millionen Menschen. Die Überarbeitung der neuen Produktgruppe, die Ende 2005 abgeschlossen wurde, biete nach Ansicht des Dekubitus-Forums „die rechtlichen Grundlagen für eine patientenorientierte Versorgung mit Hilfsmitteln“. Die Prophylaxe erhalte eine wesentlich höhere Bedeutung.

Die Mitglieder des Dekubitus-Forums zeigten sich vor diesem Hintergrund verwundert über neu geschlossene Verträge zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen für Produkte der PG 11. Aktuell gehe es um Verträge mit der Techniker Krankenkasse und der KKH. In beiden Verträgen wurde die neue PG 11 nicht berücksichtigt. Zwar seien derzeit nur wenige Produkte in der neuen PG 11 aufgenommen. Dennoch seien aber viele neue und auch vernünftige Regelungen in der neuen PG 11 vorhanden, die auch mit den heute gelisteten Produkten anwendbar und rechtlich bindend seien, so das Dekubitus-Forum.

So stellen die als Anlage zur PG 11 veröffentlichten Erhebungsbögen eine bindende Grundlage für eine einheitliche Beurteilung des Versorgungsanspruches dar und sollten deshalb von allen Vertragsparteien verwendet sowie der notwendige Aufwand vergütet werden. „Das Festlegen von Preisen nach dem beim Patienten festgestellten Dekubitus Stadium sollte im Jahre 2007, also fast zwei Jahre nach Veröffentlichung der neuen Regelungen, der Vergangenheit angehören“, so Andreas Bugs, Sprecher des Dekubitus-Forums. Eine Auswahl des Produktes nach dem Dekubitus-Stadium sei nicht sinnvoll, da dies keine Rückschlüsse auf die durchzuführende Therapie und damit auf die erforderlichen Produkteigenschaften zulasse.

Das Dekubitus-Forum weist eindringlich darauf hin, dass anders als bei einem Aktiv-Rollstuhl der Dekubituspatient meistens nicht für sein Produkt kämpfen könne, da er das schwächste Glied in der Kette sei. Hersteller, Leistungserbinger und Kostenträger müssten die Chancen der neuen PG 11 für den Patienten nutzen. Außerdem könne eine Missachtung der Vorgaben der PG 11 auch zu rechtlichen Konsequenzen führen. Das Dekubitus-Forum bietet konkrete Hilfe zur Gestaltung von Verträgen im Rahmen von Informationsveranstaltungen an. Ansprechpartnerin ist Daniela Piossek (piossek@bvmed.de), Hilfsmittelexpertin des BVMed. Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet unter www.bvmed.de/themen/Dekubitus.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Manfred Beeres, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Telefax: (030) 246255-99

(el)

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