Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

Der BDI warnt: das Aus der Bürgerversicherung ist noch nicht beschlossen

(Wiesbaden) - Der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. begrüßt das Ergebnis der Sondierungsverhandlungen von CDU/ CSU und SPD ausdrücklich, weil man von der Einführung einer Bürgerversicherung abrückt. Diese würde keine Versorgungsgerechtigkeit herbeiführen, sondern eine ungeordnete Mehrklassenmedizin auslösen. Bisher liegt nur das Ergebnis von Sondierungsverhandlungen vor. Ob man danach wirklich in Koalitionsverhandlungen eintritt, hängt noch von der Abstimmung auf einem Sonderparteitag der SPD am 21. Januar 2018 ab. "Zur Euphorie besteht bei aller grundsätzlichen Zustimmung kein Anlass", so der Präsident des BDI, Dr. Hans-Friedrich Spies." Erst muss der Koalitionsvertrag unterschrieben sein, wenn man des Ergebnis bewerten will".

Dabei wird es darauf ankommen, ob sich die Koalitionäre darauf einigen, "das duale System von PKV und GKV zu erhalten und dies auch im Koalitionsvertrag ausdrücklich festschreiben", so Dr. med. Spies weiter. Ohne eine solch eindeutige Formulierung bestehe die Gefahr, dass ein potentieller SPD-Gesundheitsminister durch viele Einzelmaßnahmen die PKV unattraktiv mache und damit die Bürgerversicherung durch die Hintertür einführe.
Zudem stellt die SPD das gesamte Verhandlungsergebnis wieder in Frage, indem sie unter anderem auch zum Thema Gesundheit nachverhandeln will. Die Bürgerversicherung ist somit noch lange nicht vom Tisch.

Die deutsche Ärzteschaft sollte die weiteren Verhandlungen deshalb wachsam begleiten.

Die Forderung in den Sondierungsgesprächen, das derzeitige Gesundheitssystem besonders an der Grenze ambulant und stationär zu reformieren, wird vom BDI ausdrücklich unterstützt. Das gilt auch für eine sektorenübergreifende Notfallregelung. Die zahlreichen gesetzlichen Vorgaben an der Grenze ambulant und stationär sind wenig effektiv und sollten deshalb von einer neuen Bundesregierung entrümpelt werden. Dabei muss beim Leistungsrecht der Verbotsvorbehalt aus der stationären Versorgung übernommen werden.

Der BDI als Verband, in dem ambulant und stationär tägige Internistinnen und Internisten organisiert sind, wird dahingehende Maßnahmen unterstützen und positiv begleiten.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Tilo Radau, Geschäftsführer Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 18133-0, Fax: (0611) 18133-50

(cl)

NEWS TEILEN: