Pressemitteilung | Bauherren-Schutzbund e.V.

Der BSB informiert / Bedeutung von Privatgutachten gestärkt

(Berlin) - Bauherren müssen bei fristloser Kündigung des Bauvertrages nicht auf ein langwieriges selbständiges Beweisverfahren warten, um Bautenstand und Mängel feststellen zu lassen. In einem vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fall (Urteil vom 11.12.2014 - 22 U 92/14) hatte beim Bau eines Einfamilienhauses die Baufirma mit Bezug auf vermeintlich offene Abschlagsrechnungen weitere Arbeiten verweigert, worauf der Bauherr den Bauvertrag kündigte. Um Leistungsstand und Fertigstellungskosten zu ermitteln, beauftragte er einen Privatgutachter und machte Überzahlungssaldo, Mietausfallschaden und Gutachterkosten gegen das Bauunternehmen geltend. Diese Forderungen bestätigte das Gericht. Es folgte nicht der Auffassung der Baufirma, dass ein Privatgutachten von vornherein unverwertbar sei. Der Unterschied zu einem gerichtlichen Gutachten sei beweismäßig nicht so erheblich, als dass eine Partei dazu verpflichtet werden könnte, ein selbstständiges Beweisverfahren durchzuführen. Das Beauftragen des Privatgutachters war aus objektiver, verständiger Sicht erforderlich.

Die Entscheidung ist von großer praktischer Bedeutung. Auftragnehmer scheuen zumeist, bei kündigungsbedingter Abrechnung ihre Kalkulation offenzulegen. Mit Verweis auf ein selbständiges Beweisverfahren versuchen sie, Zeit zu gewinnen. Das OLG Düsseldorf gibt Bauherren mit seinem Urteil die notwendige Sicherheit, wenn sie die Initiative übernehmen.

Diesen und weitere Expertentipps finden Sie unter www.bsb-ev.de/aktuell/expertentipps/.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V. Pressestelle Kleine Alexanderstr. 9/10, 10178 Berlin Telefon: (030) 3128001, Fax: (030) 31507211

(dw)

NEWS TEILEN: