Pressemitteilung | Bauherren-Schutzbund e.V.

Der BSB rät / Vor Immobilienerwerb bauliche Erweiterungen abstimmen

(Berlin) - Beim Erwerb eines bestehenden Hauses sollte neben dem Kaufpreis und der Lage des Kaufobjektes auch die Grundstückssituation einer gewissenhaften Prüfung unterzogen werden. "Oft lassen sich Kaufinteressenten vom vermeintlich guten Gebäudezustand und einem intakten sowie gärtnerisch gut gestaltetem Grundstück beeindrucken", berichtet Dipl.-Architekt Ludger Weidemüller, Bauherrenberater des BSB, aus der Praxis. Dabei übersehe man oft, dass das Grundstück auch einige Tücken aufweisen kann.

So werde häufig zu spät erkannt, dass größere Bäume auf den Nachbargrundstücken für Verschattung sorgen und die Sonneneinstrahlung behindern. Nicht selten stelle sich zu spät heraus, dass Altlasten im unterirdischen Grundstücksbereich vorhanden sind. Auch Beeinträchtigungen durch Nachbarbebauungen und eingeschränkte Zufahrtsmöglichkeiten, beispielsweise bei geteilten Grundstücken mit vorhandenen Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Nachbarn, werden später oft zum Ärgernis. "Aber auch die Vorstellungen der Kaufinteressenten zur möglichen baulichen Erweiterung des Hauses können Vision bleiben, weil der Grundstückszuschnitt und geltende örtliche Bauvorschriften ihrer Umsetzung im Wege stehen", warnt der BSB-Experte.

Deshalb sein Rat: Absichten zur baulichen Erweiterung des Gebäudes oder auf dem Grundstück sollten vor dem Erwerb unbedingt mit den zuständigen Baubehörden abgestimmt werden. "Beim Immobilienerwerb aus zweiter Hand stürmen viele Fragen auf einmal auf die Erwerber - zumeist fachlichen Laien - ein", so die Erfahrung des BSB-Experten. Oft seien Entscheidungen unter Zeitdruck zu treffen. Um fachlich fundiert entscheiden zu können, sei von Beginn an ein unabhängiger Sachverständiger einzubeziehen, empfiehlt Weidemüller. Der vom Bauherren-Schutzbund für seine Mitglieder angebotene Immobilien-Check diene dazu, Risiken aber auch Chancen des Immobilienerwerbs auf den Prüfstand zu stellen.

Diesen und weitere Expertentipps finden Sie unter www.bsb-ev.de/aktuell/expertentipps/.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V. Pressestelle Kleine Alexanderstr. 9/10, 10178 Berlin Telefon: (030) 3128001, Fax: (030) 31507211

(sy)

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