Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.

Der Deal mit Edathy - Enttäuschung und Entsetzen über Deutschlands Grenzen hinaus

(Berlin) - ”Very shocking news, indeed. I hope DKH's press release will have some effect”, so lautete in der vergangenen Woche noch der Kommentar und die Hoffnung von Francis Herbert, Legal Counsel von Missing Children Europe in Brüssel.

Ebenso wie Francis Herbert hofften auch wir auf Einsicht bei Staatsanwaltschaft und Justiz. Doch leider kam es schlimmer.

Am 2. März 2015 wurde das Strafverfahren gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy vor dem Landgericht Verden gegen eine Geldauflage in Höhe von EUR 5.000,- eingestellt.

"Wie kann man sich mit einem Mann, der nun durch eigenes Bekunden monatelang gelogen und die Öffentlichkeit zu täuschen und zu manipulieren versucht hat, nur auf eine derartig unangemessene Übereinkunft einlassen", fragte sich Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe gestern schwer enttäuscht in Berlin.

Eine erwachsene Frau hat die Möglichkeit, bei einem sogenannten Deal im Strafverfahren bezüglich des Strafmaßes über ein gegen sie begangenes Sexualdelikt mitzuentscheiden und den Deal damit auch mitzutragen. Anders sieht es bei Kindern aus. Daher sollten Verständigungen in Zusammenhang mit gegen Kinder begangenen Sexualdelikten nur mit äußerster Zurückhaltung praktiziert werden. Es darf nicht vergessen werden, dass bei kinderpornografischen Aufzeichnungen zuvor Kinder vor laufender Kamera vergewaltigt oder missbraucht wurden, daher sollten hier die gesetzlichen Strafrahmen voll ausgeschöpft werden.
Kinder, die sich der Tragweite der Ereignisse vielleicht noch nicht bewusst sind, werden durch derartige Deals zu bloßen Objekten einer möglichst zügigen Verfahrenseinstellung und eines angestrebten, scheinheiligen Rechtsfriedens. Unabhängig davon wird häufig außer Acht gelassen, dass kinderpornografisches Material jahrzehntelang nicht aus dem Internet herausgenommen werden kann.

"Die Höhe der festgelegten Geldauflage kann man vor dem Hintergrund all dessen, was in den letzten Monaten gelaufen ist, nur als peinlich bezeichnen. Zum Glück sind Entscheidungen unserer Gerichte grundsätzlich Einzelfallentscheidungen, daher kann ich nur hoffen, dass diese Entscheidung des Landgerichts Verden keine Schule macht", ergänzte Rainer Becker seine Kritik.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Pressestelle Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Fax: (030) 24342949

(mk)

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