Pressemitteilung | Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) reagiert mit Unverständnis auf die mediale Generalverurteilung Individueller Gesundheitsleistungen (IGeL)

(Berlin) - Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa e.V.: "Für jeden Kassenpatienten in Deutschland gibt es zwei Welten, die eine ist die seiner gesetzlichen Krankenkasse mit ihren Regeln und eine zweite, die darüber hinausgeht. Dies betrifft in besonderem Maße die medizinischen Leistungen. Nach den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung.

Das bedeutet aber eben auch, dass es weitere fachärztliche Leistungen gibt, die darüber hinausgehen und dem Patienten zur Verfügung gestellt werden können. Selbst unsere Gerichte erkennen das an und haben schon Ärzte verpflichtet bestimmte IGeL den Patienten anzubieten, um nicht in den Verdacht der Unterlassung zu geraten. Diese Dimension wird leider allzu gern von den Kassen verschwiegen. Die fachärztliche Aufklärung über Nutzen und Mehrwert von Selbstzahlerleistungen in jedem individuellen Fall ist für die Fachärzteschaft selbstverständlich und nicht das Geschäft der gesetzlichen Krankenkassen. Wir sollten dem mündigen Patienten zutrauen, selbst zu entscheiden, ob er eine von seinem Arzt als medizinisch sinnvoll empfohlene Leistung in Anspruch nehmen und zusätzlich bezahlen möchte. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten ist ein hohes Gut, das wir mit solch generalisierenden Aussagen wie vom GKV-Spitzenverband nicht beschädigen sollten. Die Aufklärung über Früherkennungsmöglichkeiten gehört genauso zu den ärztlichen Pflichten wie eine gemeinsame Entscheidung über die individuelle Therapie, unbeeinflusst von äußeren Zwängen und nur dem Wohl des Patienten verpflichtet.

Man darf also immer wieder darauf hinweisen, dass es nach den medizinischen Leitlinien der Fachgesellschaften Anforderungen an den behandelnden Arzt gibt, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert, aber vom Arzt dennoch erfüllt werden müssen, um sich rechtskonform zu verhalten.
Am Ende sollten auch die gesetzlichen Krankenkassen zu dem Konsens zurück finden, wonach sich ihre Zuständigkeit allein auf ihren Leistungskatalog bezieht, dessen offene Unvollständigkeit von der Ärzteschaft auch nicht stetig mit diesem kriminalisierenden Duktus kommentiert wird."

Quelle und Kontaktadresse:
Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) Pressestelle Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin Telefon: (030) 40009631, Fax: (030) 40009632

(sy)

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