Pressemitteilung | WEISSER RING Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V.

Der WEISSE RING begrüßt die geplante Studie des KFN zu den Hintergründen der gesunkenen Verurteilungsrate gegen Vergewaltiger

(Mainz) - Der WEISSE RING begrüßt als Lobby der Kriminalitätsopfer nachdrücklich die geplante Studie zur rechtlichen Situation von Vergewaltigungsopfern in Deutschland. Eine bundesweite Analyse des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen (KFN) unter Leitung von Prof. Dr. Christian Pfeiffer zur Strafverfolgung von Vergewaltigern deutet auf problematische Fakten hin: Wurden vor 20 Jahren noch in 21,6 Prozent angezeigter Vergewaltigungen verurteilt, so waren es 2012 nur noch 8,4 Prozent. Dabei zeigen sich ganz erhebliche regionale Unterschiede. Eingeteilt in sechs Gruppen, ergeben sich für die Bundesländer der Gruppe A Verurteilungen in 4,1 Prozent der Verhandlungen, in Gruppe F sind es sechsmal so viele (24,4 Prozent).

"Wir teilen die Feststellung von Prof. Dr. Pfeiffer, dass diese Befunde für einen Rechtsstaat höchst bedenklich sind", erklärt die Bundesvorsitzende des Vereins, Roswitha Müller-Piepenkötter. "Diese Situation ist für Vergewaltigungsopfer unerträglich. Sie haben allen Mut zusammen genommen, um Anzeige zu erstatten, durchlaufen das nicht einfache Ermittlungsverfahren mit allen peinlichen Befragungen und müssen sich in ihrer ganz großen Mehrheit schließlich als Verliererin fühlen. In der Öffentlichkeit stehen sie praktisch als Lügnerin da", stellt die Bundesvorsitzende fest. Die Zahlen, die das KFN ermittelt hat, könnten auch dazu führen, noch mehr Frauen davon abzuhalten, überhaupt Anzeige zu erstatten und mit einem Gerichtsverfahren potenzielle Wiederholungstäter zumindest auf Zeit aus dem Verkehr zu ziehen.

Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WEISSEN RINGS kennen die Nöte vergewaltigter Frauen nur zu gut. Etwa ein Drittel aller Opfer, die Hilfe beim WEISSEN RING finden, sind Opfer von sexuellen Übergriffen. Steht ein Vergewaltigungsopfer ein Verfahren mit dem Ergebnis des Freispruchs für den Täter durch, erfordert die Verarbeitung der Tatfolgen wesentlich mehr Zeit und Aufwand an Betreuung und Therapie. Es ist ganz sicher im Sinne der Opfer, dass ihre Anzeige zum Erfolg führt, d. h., zur Anerkennung des Leids, welches der Betroffenen angetan wurde und zur Gewissheit, dass der Täter für seine Tat eine Strafe zu verbüßen hat.

Roswitha Müller-Piepenkötter: "Umso mehr ist es erforderlich, in der geplanten Studie die Hintergründe aufzuklären, die zu der so erheblich gesunkenen Verurteilungsrate geführt haben, vor allem auch die Hintergründe für die gravierenden Unterschiede in der Verurteilungspraxis in den Bundesländern. Wir unterstützen das Anliegen des KFN und hoffen, dass die Bundesregierung die erforderlichen Mittel für diese Studie zur Verfügung stellt."

Der WEISSE RING hat seit 1976 mit derzeit 420 Anlaufstellen ein bundesweites Hilfsnetz für Kriminalitätsopfer aufbauen können. Mehr als 3.000 ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen den Opfern und ihren Familien mit Rat und Tat zur Seite, leisten menschlichen Beistand und persönliche Betreuung, geben Hilfestellung im Umgang mit den Behörden und helfen den Geschädigten auf vielfältige Weise bei der Bewältigung der Tatfolgen.

Quelle und Kontaktadresse:
WEISSER RING Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V., Bundesgeschäftsstelle Pressestelle Weberstr. 16, 55130 Mainz Telefon: (06131) 83030, Fax: (06131) 830345

(cl)

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