Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Der digitale Binnenmarkt braucht klare Regeln / Podiumsdiskussion in Brüssel von DAV und Berliner Senatsverwaltung für Justiz

(Brüssel/Berlin) - Welche Maßnahmen auf EU-Ebene sind im Justizbereich erforderlich? Zwei Tage bevor die EU-Kommission am Mittwoch ihre Schwerpunkte für den digitalen Binnenmarkt bekannt geben wird, gab eine vom Deutschen Anwaltverein (DAV) und der Berliner Senatsverwaltung für Justiz organisierte Podiumsdiskussion im Brüsseler Büro des Landes Berlin Gelegenheit, einen ersten Blick in die Zukunft zu werfen. Fabian Lang (EU Verbindungsbüro des Deutschen Bundestages) moderierte die Diskussion zwischen Vertretern der Anwaltschaft, der Wirtschaft und der EU-Institutionen.

DAV-Vizepräsidentin Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff forderte in ihrer Eröffnungsrede, an verschiedenen Eckpunkten des digitalen Binnenmarktes, an Stellschrauben im Justizbereich zu denken. Auf der vertragsrechtlichen Ebene fordere der DAV klare Regeln, die sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen Rechtssicherheit brächten und mit dem Urheberrecht verschmelzen. Sicherzustellen sei auch, dass in der alternativen Streitschlichtung nicht darauf verzichtet werde, das Recht als Maßstab für eine Bewertung zu nutzen. Zu den Vorschlägen der Kommission im Bereich Small Claims begrüße der DAV den Einsatz digitaler Kommunikation für Zustellung oder Durchführung mündlicher Verhandlungen. "Zentral ist hierbei jedoch, technische Standards zu garantieren, die Vertraulichkeit wahren." Beim Vorschlag der SUP bleibe die Möglichkeit der Authentifizierung eine Großbaustelle.

Renate Nikolay, Kabinettchefin der EU-Justizkommissarin Věra Jourová, führte aus, die Kommission plane ein ambitioniertes Vorgehen zur Regelung des grenzüberschreitenden Zugangs zu digitalen Inhalten, u.a. für Online-Käufe. Dabei werde man jedoch strikt die neue Arbeitsweise der Kommission Juncker berücksichtigen, zunächst umfassend zu konsultieren und Folgenabschätzungen durchzuführen, bevor - im Falle von festgestelltem Regelungsbedarf - Maßnahmen frühestens Ende 2015 vorgeschlagen würden.

Rechtsanwalt Prof. Niko Härting, Mitglied der DAV-Ausschüsse für Informationsrecht und Berufsrecht, verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass es auf der Zielgeraden gelingen wird, ein internettaugliches Datenschutzrecht zu schaffen. "Europa braucht ein modernes Datenschutzrecht mit innovativen Lösungen für Big Data, das Internet der Dinge, Industrie 4.0 und die Plattformisierung der digitalen Wirtschaft".

Der Europaabgeordnete Axel Voss forderte die Kommission auf, ihre geplanten Legislativvorschläge an die Entwicklungen des digitalen Zeitalters anzupassen und dabei zu beachten, dass bewährte Grundsätze in den Mitgliedstaaten erhalten blieben. "Die bevorstehenden Trilogverhandlungen zur Datenschutzreform sind ein zentraler Baustein auf dem Weg zur Schaffung eines gemeinsamen digitalen Binnenmarktes. Rechtssichere Regelungen im grenzübergreifenden Digitalverkehr bei gleichzeitigem Schutz der Daten sind vertrauensbildende Maßnahmen und zugleich die Herausforderungen des digitalen Fortschritts, die wir im Sinne einer Weiterentwicklung angehen müssen und werden."

Mirco Dragowski, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutsche Startups e.V., wies darauf hin, dass Startups zwar grundsätzlich ein "Mehr" an Europa befürworten würde, dass dies jedoch nicht zwangsläufig mehr Regulierung bedeuten dürfe. Der EU-Gesetzgeber müsse immer auch prüfen, inwieweit eine neue Maßnahme unmöglichen Bürokratieaufwand für junge innovative Unternehmen bedeute.

Hintergrund:

Die EU-Kommission plant für den 6. Mai 2015 die Veröffentlichung eines Maßnahmenpakets zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts. Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt ist die zweite von zehn Prioritäten der Kommission unter Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Das Maßnahmenpaket soll zu erheblichem Wirtschaftswachstum und zu einem dynamischeren Umfeld für Verbraucher und Unternehmen führen.

Neben dem raschen Abschluss der Verhandlungen über gemeinsame europäische Datenschutzbestimmungen in der Datenschutz-Grundverordnung soll das Urheberrecht unter Berücksichtigung der digitalen Revolution und des damit geänderten Verbraucherverhaltens reformiert werden.

Das Paket soll außerdem Gesetzgebungsmaßnahmen zur Modernisierung und Vereinfachung der Verbraucherschutzvorschriften beim Online-Kauf und beim Kauf digitaler Produkte umfassen. Dies sollte einhergehen mit entsprechenden Maßnahmen zur Vereinfachung der Gründung innovativer Start-up-Unternehmen.

Am morgigen Mittwoch, 25. März 2015, wird das Kollegium der Kommissare eine Orientierungsdebatte über die digitale Binnenmarkt-Strategie der EU-Kommission führen, um erste konkrete Ideen und Vorschläge auszutauschen. Im Anschluss wird der für den digitalen Binnenmarkt zuständige EU-Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip im Rahmen einer Pressekonferenz die Schwerpunkte der Kommission für den digitalen Binnenmarkt präsentieren, die er gemeinsam mit den weiteren zuständigen Kommissaren, darunter Justizkommissarin Jourová und Digitalkommissar Oettinger, erarbeitet hat.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(cl)

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