Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Deutsche Anwaltauskunft steht hinter weltweit erfolgreicher Viral-Kampagne auf ebay / Dahinter steckt ein ernstes Problem

(Berlin) - In den letzten Tagen ging die Geschichte eines wütenden Mannes um die Welt, der seinen Hausrat zersägt und bei ebay verkauft hat. Diese Geschichte ist nicht echt, die Deutsche Anwaltauskunft hat sie sich ausgedacht. Damit sollte Aufmerksamkeit auf ein ernstes Problem gelenkt werden.

Grund für den viralen Erfolg sind 16 Auktionen auf ebay, die noch bis Freitag laufen. In denen versteigert "Martin G." halbierte Gegenstände - vom Opel Corsa bis zum Teddybären. Damit dokumentierte er einen vermeintlich schmutzigen Scheidungsstreit mit seiner Ex-Frau. Diese habe die Hälfte des gemeinsamen Besitzes verlangt. Die Geschichte traf international einen Nerv. Es gab Berichterstattung in den FOX News in den USA, in Nigeria, Europa, China und Australien, auch die deutschen Medien griffen die Geschichte auf. Das chilenische Fernsehen hat wegen der Aktion eine ganze Sendung über das Thema Scheidungsvorsorge gemacht. Auf youtube ist das making of des Teilens der Gegenstände ein Hit.

"Wir sind völlig überrascht über die weltweite Resonanz auf diese Aktion", erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Positiv seien auch die Reaktionen der User im Netz. "Wir haben wohl einen Nerv getroffen, um auf unterhaltsame Art und Weise auf ein Problem hinzuweisen", so Walentowski. Es gebe oft erbitterten Streit bei einer Trennung und Scheidung. Darunter litten sämtliche Beteiligte, oft auch Kinder. Dem könne man vorbeugen.

Einen Ehevertrag kann ein Paar zu jedem Zeitpunkt seiner Ehe abschließen - zu Beginn der Verbindung, währenddessen oder am Ende. "Eheverträge können im Falle des Falles zwar keine Beziehung retten, aber sie können Spielregeln festlegen, die ein wirtschaftlich faires Miteinander garantieren", so die Berliner Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

In einem Ehevertrag können Eheleute zum Beispiel festlegen, ob sie selbständig wirtschaften oder sich gegenseitig unterstützen wollen. Auch die Betreuung der Kinder kann dort schon im Vorfeld geregelt werden. Auch kann festgelegt werden, was mit dem während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögen am Ende geschieht. Am Ende einer Beziehung kann aber auch eine "Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung" helfen, Streit zwischen den ehemaligen Partnern zu vermeiden.

Die Auktionen laufen noch bis Freitag. "Die halben Sachen können tatsächlich auch ersteigert werden", betont Walentowski. "Wenn sich allerdings jemand geneckt fühlt, werden wir auf den Kauf nicht bestehen." Sämtliche Einnahmen, die mit dieser Aktion erzielt werden, werden einem wohltätigen Zweck zufließen. Wir werden die Community darüber abstimmen lassen, ob die Gelder einem Frauenhaus in Berlin, dem SOS Kinderdorf in Berlin oder den Berliner Familienfreunden zufließen soll.

"Manchmal muss man halbe Sachen machen, um die ganze Aufmerksamkeit zu bekommen", so Walentowski weiter. Man freue sich, auch Freude und Spaß bereitet zu haben. Die Deutsche Anwaltauskunft ist ein Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins.

Am Donnerstag (26. Juni 2015) werden die Gegenstände auf dem Berliner Alexanderplatz von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr aufgestellt. Anwältinnen und Anwälte aus dem Familienrecht stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(sy)

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