Pressemitteilung | Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

Deutsche Bauindustrie appelliert an Umweltministerkonferenz

(Berlin) - "Bei der Entsorgung von Bauabfällen mit Polystyrol können wir noch keine Entwarnung geben. Die Erlasse einzelner Bundesländer greifen in der Praxis nicht wirklich. Ganz im Gegenteil. Unternehmen sehen sich nun auch mit bundesweit unterschiedlichen Regelungen konfrontiert. Die Verbringung von Bauabfällen endet aber nicht an der Landesgrenze. Mit einer Rücknahme der Einstufung von Bauabfällen mit Polystyrol als "gefährlichen Abfall" in der Abfallverzeichnisverordnung, wie sie beispielsweise durch Sachsen angekündigt wurde, könnte der Weg für eine funktionierende, bundeseinheitliche Lösung freigemacht werden." Mit diesen Worten appellierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, heute in Berlin an die am Mittwoch, den 30. November in Berlin tagenden Umweltminister der Länder, sich darüber zu verständigen. "Unsere Unternehmen berichten uns, dass das Baumaterial weiterhin die Baustellen blockiere, Bauvorhaben seien bereits zurückgestellt worden und die Entsorgung sei nur zu exorbitanten Preisen möglich. Derzeit würden für die Entsorgung bis zu 8000 Euro pro Tonne verlangt. Die Dringlichkeit des Problems ist also offensichtlich", ergänzte Knipper.

Knipper betonte: "Wir stellen nicht in Frage, dass das in Styroporplatten enthaltene Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) über eine umweltgerechte Entsorgung, derzeit thermische Verwertung, ausgeschleust werden muss. Nur sollte das "Wie" der Regelungen neu diskutiert werden. Aus unserer Sicht ist die 1:1-Umsetzung der bereits bestehenden europäischen Verordnung aus unserer Sicht der bessere Weg. Ein Blick nach Österreich zeigt, dass offenbar ohne Verstoß gegen europäische Vorschriften, Styropor auch zukünftig als "nicht gefährlicher Abfall" deklariert werden kann und eine umweltgerechte Entsorgung möglich ist."

Hintergrund ist eine Novelle der bundesweit geltenden Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), die am 1. Oktober in Kraft trat, und vorschreibt, dass Wärmedämmplatten, die mehr als 0,1 Prozent HBCD enthalten, als "gefährlicher Abfall" gelten. Die Novelle geht über bereits bestehende europäische Vorschriften hinaus, mit denen die Entsorgung von HBCD geregelt wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Pressestelle Kurfürstenstr. 129, 10785 Berlin Telefon: (030) 212860, Fax: (030) 21286240

(dw)

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