Pressemitteilung | Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

Deutsche Bauindustrie zur Novelle der AVV: Entsorgungsnotstand steht kurz bevor / Wohnraumsanierung wird teurer / Bundesländer müssen Regelung kurzfristig aussetzen

(Berlin) - "Jetzt ist es soweit. Der Entsorgungsnotstand für Styroporabfälle ist auf den Baustellen angekommen, weil Verbrennungsanlagen diese Abfälle nicht mehr annehmen. Die Entsorgungsunternehmen holen dieses Material erst gar nicht mehr von den Baustellen ab. Damit droht die gesamte Baustellenlogistik zusammenzubrechen. Zeitliche Verzögerungen und Mehrkosten sind vorprogrammiert und das in einer Zeit, in der dringend Wohnungen saniert werden müssen." Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, heute in Berlin. Hintergrund ist eine Novelle der bundesweit geltenden Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), die zum 1. Oktober 2016 in Kraft tritt, und vorschreibt, dass Wärmedämmplatten, die mehr als 0,1 Prozent des Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, als gefährlicher Abfall gelten. Für dessen Entsorgung fehlen den Verbrennungsanlagen die Genehmigungen oder sie haben die technischen Vorrausetzungen nicht.

"Wir fordern die Länder auf, hier über den Bundesrat ein Änderungsverfahren einzuleiten und kurzfristig mittels eines sechsmonatigen Moratoriums den Vollzug der neuen Regelung auszusetzen, so dass die bisherigen Entsorgungswege weiter genutzt werden können und der derzeitigen Kostenexplosion auf dem Markt entgegengewirkt werden kann," erklärte Knipper. "Bereits jetzt wird von einem Anstieg der Kosten für die Entsorgung dieser Bauabfälle von 200 Euro pro Tonne auf derzeit bis zu 7.000 Euro pro Tonne berichtet", erläuterte Knipper. "Das ist insbesondere vor dem Hintergrund des großen Wohnraumbedarfes in den Ballungszentren ein herber Rückschlag für die Errichtung kostengünstigen Wohnraums. Zudem konterkariert es die Ziele des von Bundesbauministerin Hendricks ins Leben gerufenen Bündnisses für kostengünstiges Wohnen und Bauen, indem erneut eine Regelung geschaffen wird, deren Folgen nicht in letzter Konsequenz bedacht wurden."

"Zu Buche schlagen jedoch nicht nur die höheren Annahmekosten bei den Verbrennungsanlagen, es kommen auch Transportkosten als Folge weiterer Transportwege, wenn nur einzelne Verbrennungsanlagen über eine entsprechende Anlagengenehmigung verfügen, und höhere logistische Aufwendungen, zum Beispiel durch die Bereitstellung separater Entsorgungscontainer auf der Baustelle, sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Nachweis gefährlicher Abfälle hinzu", erläuterte Knipper. "Es ist ein Unding, dass die Länder eine bundesweit geltende Regelung einführen, ohne die Folgen zu bedenken. Die Länder müssten daher, auch mittelfristig, die Folgen der neuen Regelung neu diskutieren und pragmatische Lösungen finden, die sowohl der Umwelt gerecht werden als für die betroffene Wirtschaft umsetzbar und bezahlbar bleiben".

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Dr. Heiko Stiepelmann, stellv. Hauptgeschäftsführer, Kommunikation Kurfürstenstr. 129, 10785 Berlin Telefon: (030) 212860, Fax: (030) 21286240

(cl)

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