Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.

Deutsche Kinderhilfe hält Überwachung von Kindern durch den Verfassungsschutz für vertretbar

(Berlin) - Die Deutsche Kinderhilfe e. V. hält den Streit darüber, ob unter Umständen auch Kinder vom Verfassungsschutz überwacht werden dürfen, für zu dogmatisch geführt. Da die Strafmündigkeit in Deutschland derzeit ab der Vollendung des 14. Lebensjahres beginnt, können unter 14-Jährige wegen Straftaten, die sie begangen haben, nicht verfolgt werden.

Unter Umständen und unter strenger Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit konnten und können nach dem Gefahrenabwehrrecht in Deutschland die Ordnungsbehörden und Polizei völlig unabhängig von Alter und Strafmündigkeit der Gefahrenverursacher Maßnahmen bis hin zum Schusswaffengebrauch ergreifen, um die Gefahren erfolgreich abzuwehren oder ihre Folgen zumindest zu minimieren. Insofern hält es die Deutsche Kinderhilfe e. V. für vertretbar, die Beobachtung von Personen nicht an deren Alter festzumachen, sondern an deren konkreter Gefährlichkeit.

"Bei der Abwehr von schwerwiegenden Gefahren sollte der Grad der Konkretheit einer Gefahr und ihre möglichen Folgen beurteilt und dann vorrangig ihre Abwehr und nachrangig Fragen einer Bestrafung oder das Alter des Gefahrenverursachers berücksichtigt werden", so Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe e. V. in Berlin.

Ein vertretbarer Kompromiss könnte nach Auffassung Beckers sein, sich am Gefahrenabwehrrecht der Länder zu orientieren. So könnte z. B. geregelt werden, dass eine gezielte Überwachung von Minderjährigen durch den Verfassungsschutz zulässig wäre, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte der Verdacht besteht, dass diese ggf. auch minderjährige Person eine schwere staatsfeindliche Straftat oder eine solche, die Menschen erheblich an Leib und Leben gefährdet, plant oder mit Personen, die eine solche Tat verüben wollen, in Verbindung steht.

"Natürlich sollte eine Prävention, die verhindern kann, dass sich Kinder und Jugendliche überhaupt erst radikalisieren, Vorrang vor einer Intervention haben, aber selbst für die Prävention müssen Informationen erhoben werden, um mit den Kindern arbeiten zu können. Eine wichtige Schlüsselrolle bei der Radikalisierungsprävention spielen selbstverständlich unsere Schulen, da dort alle Kinder erreicht werden können. Die Prävention in den sozialen Medien sollte zudem ausgebaut werden, da extremistische Bestrebungen diese verstärkt zur gezielten Rekrutierung junger Menschen nutzen.

Insgesamt gesehen wäre es jedoch lebensfremd, nur auf Prävention oder nur auf Intervention zu setzen, beide gehören zusammen und müssen einander ergänzen", so Rainer Becker.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Pressestelle Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Fax: (030) 24342949

(sy)

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