Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

Deutsche Telekom und VATM einigen sich auf neue Abrechnungsmodalitäten / VATM: Mehr Sicherheit für Verbraucher und Wirtschaft bei Mehrwert- und Onlinediensten

(Berlin) - Die im VATM und BREKO zusammengeschlossenen Telekommunikationsunternehmen haben sich nach intensiven Verhandlungen mit der Deutschen Telekom AG erneut auf eine einvernehmliche Vertragsgrundlage bei Fakturierung und Inkasso geeinigt. Sie konkretisiert die bestehende Vertragsgrundlage durch AGB hinsichtlich Leistungsumfang und Preise. Die alternativen Anbieter können nun die sog. Fakturierungs- und Inkassodienste der T-Com für ihre Leistungen in einem erweiterten Umfang in Anspruch nehmen. Zudem kann die T-Com erstmalig von anderen Teilnehmernetzbetreibern Fakturierungs- und Inkassodienste beziehen.

Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, begrüßt das Verhandlungsergebnis: „Nach dem wegweisenden Durchbruch für ein neues Fakturierungs- und Inkassoregime im Jahr 2004 haben wir einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einem diskriminierungsfreien und gemeinsamen Markt bei der Gestaltung von Abrechnungsfragen erreicht. Das neue Verhandlungsergebnis will Regulierungsauflagen und -verpflichtungen ersetzen und dazu beitragen, Regulierung weiter abzubauen. Gleichzeitig zeigt aber die lange Verhandlungsdauer von nochmals über einem Jahr, wie schwierig es ist, sich mit der Deutschen Telekom AG trotz bereits bestehender Vertragsgrundlage zu einigen.“

Die einheitliche Erreichbarkeit und damit auch Abrechnung von Telefonleistungen besitzt sowohl unter Kundennutzen- als auch Kundenschutzaspekten hohe Relevanz. Mit der Abrechnung von Blocktarifen sowie bestimmten Dienstleistungen innerhalb der im Mehrwertdienste-Missbrauchs-Gesetz definierten Grenzen von 2 Euro / Minute bzw. 30 Euro Einmal-Entgelt („Blocktarif“) sind diese Dienste nun aus allen Teilnehmernetzen heraus erreichbar.

Über die Netzgrenzen einzelner Anbieter hinweg können somit zum einen Endkunden neue Service-Rufnummern - etwa die Hotline einer Versicherung oder verschiedene Auskunftsdienste - erreichen sowie an verschiedenen Spendenaktionen teilnehmen. Zum anderen gelingt es Firmen und Gewerbekunden sowie Mittelständlern, ihre Geschäftsprozesse über Dialogautomatisierung, Call Center und sogenannte Virtual Private Networks (VPN) weiter zu optimieren und ihre Dienstleistungen einem größeren Kundenkreis zugänglich zu machen.

„Damit haben wir eine gemeinsame Vertragsgrundlage gefunden, die auch den innovativen Micropayment-Markt weiter ankurbelt und - mit rund 1 Mrd. Euro Marktvolumen im Bereich Paid Content - einen weiterhin wachsenden Markt in der Telekommunikation erwarten lässt. Sowohl Marktteilnehmer als auch Verbraucher erhalten die notwendige Planungssicherheit beim Angebot bzw. Inanspruchnahme innovativer Mehrwert- und Online-Dienste,“ ist Grützner überzeugt. Seit dem Start in den Wettbewerb hat die äußerst kontroverse Diskussion zwischen der Telekom und den Wettbewerbern um die Themen Billing und Inkasso für vom Endkunden bei den alternativen Anbietern nachgefragte Telefondienstleistungen den deutschen Telekommunikationsmarkt belastet. Im Zuge der Novellierung des TKG hatten sich Deutsche Telekom AG und Wettbewerber im Frühjahr 2004 schließlich auf eine einvernehmliche Lösung zur Frage der Rechnungsstellung und Mahnung geeinigt, die nun durch einen weiteren Vertrag ergänzt wurde und kurz vor der Unterschrift durch die Marktteilnehmer steht.
Die Pflege des Vertrags obliegt künftig den alternativen Teilnehmernetzbetreibern. Die aktuelle Vertragsversion wird in Kürze online zur Verfügung gestellt.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM) Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: 030/50561538, Telefax: 030/50561539

NEWS TEILEN: