Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Deutsche anwaltliche Gebührenordnung europafest

(Brüssel/Berlin) - Der Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat am 19. Februar 2002 in der Rechtssache Manuele Arduino (C-35/99), entschieden, dass eine staatlich verabschiedete Gebührenordnung nicht in den Anwendungsbereich des Wettbewerbsrechts der Europäischen Gemeinschaft fällt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) befürwortet die Entscheidung des EuGH.

Damit stellt der EuGH die Europafestigkeit auch der deutschen anwaltlichen Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) fest, die als Gesetz durch den Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.

Das Ausgangsverfahren betrifft die anwaltliche Gebührenordnung in Italien, die dort mit Mindest- und Höchstsätzen für die Leistungen der Rechtsanwälte vom nationalen Anwaltsverband vorgeschlagen und vom Justizminister nach einer Stellungnahme des Interministeriellen Preisausschusses durch Ministerialdekret genehmigt wird.

Gleichzeitig nimmt der DAV das EuGH-Urteil zum Anlass, den Gesetzgeber aufzufordern, die seit langem überfällige Reform der deutschen Anwaltsgebühren in der laufenden Legislaturperiode zu verabschieden: Der Entwurf der Expertenkommission für ein neues „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“ (RVG), das an die Stelle der Gebührenordnung (BRAGO) treten soll, liegt nun vor. Diese komme dem dringenden Anliegen der Anwälte entgegen, nach vielen Jahren das Gebührenrecht neu zu gestalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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