Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Deutscher Bauernverband: Keine Patente auf Pflanzen / Einspruch gegen "Monsanto-Patent" auf Weizen, Mehl und Kekse

(Bonn) - Anlässlich der Präsentation eines Einspruchs gegen das Patent EP 445 929, das der Firma Monsanto das alleinige Nutzungsrecht für einen Weizen mit besonderer Backqualität bis hin zu daraus hergestellten Erzeugnissen (zum Beispiel Kekse) überträgt, bekräftigt der Deutsche Bauernverband (DBV) seine grundsätzliche Ablehnung von Patenten auf Pflanzen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um den indischen Weizen Nap Hal, bei dem ein bestimmter Anteil von Eiweiß in den Körnern reduziert ist. Diese besondere Backqualitäten hervorrufenden Eigenschaften sind das Ergebnis konventioneller züchterischer Arbeit und seit langem bekannt. Gleichwohl ist im Mai 2003 Monsanto ein Patent auf jeden weichmahlenden Weizen zugesprochen worden, der diese Eigenschaften aufweist. Dabei erstreckt sich das Patent nicht nur auf Pflanzen mit dieser Genkombination, sondern auch auf den weiteren Produktionsprozess bis hin zum Keks. Der DBV erhebt schwere Zweifel, ob ein derartiger Patentschutz auf Verarbeitungsergebnisse haltbar ist.

Vor dem Hintergrund dieser Patentgenehmigung mahnt der DBV erneut eine Initiative der Bundesregierung zur Überarbeitung der Bio-Patentrichtlinie der EU an, auf die sich das Europäische Patentamt bei der Vergabe von Patenten stützt. Im Bundestag wird derzeit die Umsetzung dieser umstrittenen Richtlinie aus dem Jahr 1998 beraten. In der jetzt vorliegenden Form dürfe der Bundestag dieses Gesetzesvorhaben nicht umsetzen, so der DBV.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn Telefon: 0228/81980, Telefax: 0228/8198205

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