Pressemitteilung | Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv)

Deutscher Bibliotheksverband (dbv) fordert gesetzliche Regelung für / Ausleihe von E-Books in Bibliotheken

(Berlin) - Anlässlich der vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) erbetenen Stellungnahmen zum Verleih von E-Books durch Bibliotheken fordert der Deutsche Bibliotheksverband e.V. nachdrücklich eine gesetzliche Regelung. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist notwendig, um den öffentlichen Informations- und Bildungsauftrag der Bibliotheken auch im digitalen Zeitalter erfüllen zu können.

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) (Rs. C 174/15 Vereniging Openbare Bibliotheken v Stichting Leenrecht) vom 10. November 2016 ist die elektronische "Leihe" bereits jetzt nach geltendem EU-Recht zulässig. Damit dürfen EU-Mitgliedstaaten gesetzliche Regelungen zum E-Book Verleih in Bibliotheken einführen.

Zur Umsetzung des EuGH-Urteils in Deutschland reicht es aus, die Vermiet- und Verleihrecht-Richtlinie 2006/115/EG vom 12.12.2006 in das deutsche Urheberrechtsgesetz § 27 Abs. 2 UrhG dahingehend zu übertragen, dass der Begriff "Verleihen" ebenfalls das Verleihen einer digitalen Kopie eines sogenannten "unkörperlichen Werkes" erfasst. Voraussetzung einer solchen elektronischen "Leihe" ist, dass das jeweilige E-Book zeitgleich nur von einem Kunden heruntergeladen werden kann, der analoge Leihvorgang also nachgebildet wird. Die E-Book-Datei auf dem Lesegerät des Ausleihenden muss sich nach Ende der Leihdauer automatisch zerstören, und die Rechteinhaber sind angemessen zu entschädigen.

Öffentlich zugängliche Bibliotheken haben als öffentlich finanzierte Kultur- und Bildungseinrichtungen einen breiten Informations- und Bildungsauftrag. Sie werden aus Steuergeldern finanziert, um als Infrastruktureinrichtungen dabei zu helfen, Chancengleichheit und echte Teilhabe für die Bevölkerung herzustellen und somit den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken. Auch in der digital geprägten Welt, in der elektronische Medien zunehmende Bedeutung erhalten und immer häufiger gedruckte Bücher ersetzen, müssen Öffentliche Bibliotheken ihren Auftrag erfüllen können. 2016 las ein Viertel (24 Prozent) aller Bundesbürger digitale Bücher. Für die Bibliotheken geht es daher um ihre Rolle bei einer entscheidenden Zukunftsfrage: Den Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu Kultur und Information auch in der digitalen Welt. Daher benötigen Bibliotheken vom Gesetzgeber eine gesetzliche Grundlage auch für die "Leihe" von elektronischen Medien.

Für die analoge Ausleihe in Bibliotheken zahlen Bund und Ländern über die Verwertungsgesellschaft VG Wort den Autoren und ggfs. anderen Rechteinhabern eine pauschale Vergütung ("Bibliothekstantieme"), deren Gesamthöhe derzeit 17 Mio. Euro jährlich beträgt. Diese Bibliothekstantieme muss in Zukunft auch auf die elektronische "Leihe" ausgedehnt werden. Unter derzeitigen Lizenzbedingungen wird für die elektronische "Leihe" keine Vergütung von Bund und Ländern an die Urheber gezahlt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) Pressestelle Fritschestr. 27-28, 10585 Berlin Telefon: (030) 644989910, Fax: (030) 644989929

(sy)

NEWS TEILEN: