Pressemitteilung | Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv)

Deutscher Bibliotheksverband fordert allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke

(Berlin) - Bei einer Veranstaltung mit Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am 25. Juni im Jacob-und Wilhelm-Grimm-Zentrum der Zentralbibliothek der Humboldt Universität zu Berlin stellte der Deutsche Bibliotheksverband seine Position in der aktuellen Diskussion um eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht vor. Der Verband begrüßte in seiner Stellungnahme ausdrücklich, dass das Thema einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke mit dem Koalitionsvertrag auf der politischen Tagesordnung angekommen ist. Der dbv drängt zugleich sehr darauf, dass die bestehenden "Bibliotheksschranken" für Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung veröffentlichter Werke für den Bereich von Wissenschaft, Forschung und Lehre beibehalten und weiter konkretisiert werden.
Hintergrund der Forderung ist das von Wissenschafts- und Hochschulverbänden als innovationsfeindlich und unpraktisch kritisierte geltende Urheberrecht. Die Verbandsvertreter diskutierten mit den Ausschussmitgliedern den Vorschlag des Verbandes zur Formulierung einer allgemeinen Schrankenregelung, der sich in weitgehender Übereinstimmungen mit den entsprechenden Vorschlägen des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (vorgestellt am 10.05.2014) sowie des Deutschen Kulturrats (veröffentlicht am 19.06.2014) befindet.
Der dbv wies ebenfalls darauf hin, dass durch das Auslaufen des befristeten § 52a UrhG, in dem geregelt wird, in welchem Rahmen Zeitschriftenaufsätze und Ausschnitte aus Büchern im direkten Zusammenhang mit dem Unterricht an Schulen und Hochschulen zugänglich gemacht werden können, zum 31.12.2014 dringender Handlungsbedarf besteht. "Die sogenannten elektronischen Semesterapparate", so der Verbandsvorsitzende Dr. Frank Simon-Ritz, "sind ein unverzichtbarer Bestandteil der akademischen Lehre." Der dbv fordert die endgültige Entfristung von § 52a

"Der Ausschuss hat die Einladung des dbv sehr gern angenommen und wird seine Position bei den jetzt anstehenden Diskussionen berücksichtigen", so die Ausschussvorsitzende Patricia Lips (CDU) im Anschluss an die Veranstaltung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) Pressestelle Fritschestr. 27-28, 10585 Berlin Telefon: (030) 644989910, Fax: (030) 644989929

(sy)

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