Pressemitteilung | Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv)

Deutscher Bibliotheksverband fordert rechtliche Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern

(Berlin) - Zum Auftakt der europäischen Bibliothekskampagne "The Right to E-Read" forderten Vertreter des Bibliothekswesens Bundespolitiker auf, sich für die rechtliche Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern einzusetzen. Bibliotheken dringen in Bezug auf E-Books und Elektronische Medien auf eine Ausweitung des Erschöpfungsgrundsatzes und des Verbreitungsrechtes im Urheberecht, auf die entsprechende Ausweitung der Bibliothekstantieme auf elektronische Medien und die Anpassung des Mehrwertsteuersatzes von E-Books an die reduzierte Mehrwertsteuer für gedruckte Bücher. Hintergrund dieser Forderung ist die Weigerung einiger, unter anderem auch großer Verlage, Öffentlichen Bibliotheken die Entleihung von E-Books zu ermöglichen.

In einem Pressegespräch am 22.04. in der Zentral- und Landesbibliothek Berlin zum "Welttag des Buches und des Urheberrechts" informierte der Bibliotheksverband (dbv) über die Hürden der E-Medien Ausleihe in Öffentlichen Bibliotheken. Die Verbandsvertreter stellten dar, warum der Kernauftrag der Bibliotheken, allen Bürgerinnen und Bürgern Bildung und Information zu fairen, einfachen und kostengünstigen Bedingungen zu ermöglichen, durch das derzeitige Urheberrechtsgesetz unterlaufen wird und daher nicht jeder Bestseller auch als E-Book in den Bibliotheken entleihbar ist. Denn Bibliotheken können nicht jedes E-Book erwerben, sie sind abhängig von der individuellen Entscheidung der Verlage über die Lizenzerteilung.

Anders als bei physischen Medien, haben Bibliotheken auf der Basis des geltenden Urheberrechts kein Recht auf Erwerb und Verleih elektronischer Medien.

"Nach derzeitiger Rechtslage finden bei der Nutzungseinräumung für E-Books die Regelungen über den Leihvorgang nach den Paragraphen 598 ff. BGB keine Anwendung, weil nach dem E-Verleih keine Datei an die Bibliothek zurückgegeben werden kann. Da die üblichen Regelungen des Urheber- und Verleihrechts nicht anwendbar sind, erfolgt für die Ausleihe von E-Medien auch keine Vergütung der Rechteinhaber für Nutzungen der E-Books über die Bibliothekstantieme nach Paragraph 27 Absatz 2 des UrhG." So der Vorsitzende des Deutschen Bibliothekverbandes Dr. Frank Simon-Ritz im Pressegespräch. Simon-Ritz forderte weiter: "Die Regelungen für den Verleih von physischen Werkstücken bzw. Büchern müssen auch für nicht-körperliche Werke gelten."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) Maiken Hagemeister, Leiterin, Public Affairs und Kommunikation Fritschestr. 27-28, 10585 Berlin Telefon: (030) 644989910, Fax: (030) 644989929

(cl)

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