Pressemitteilung | Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv)

Deutscher Bibliotheksverband fordert rechtliche Sicherung der E-Book Ausleihe für öffentliche Bibliotheken

(Berlin) - Im Rahmen einer Veranstaltung mit Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien am 25. Februar in der Amerika-Gedenkbibliothek der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) hat der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) seine Position zum Verleih von E-Books in Öffentlichen Bibliotheken bekräftigt. Der Verband erinnert daran, dass dieses drängende Thema mit dem Koalitionsvertrag im Jahr 2013 auf die bundespolitische Agenda gesetzt wurde. Der dbv fordert die Bundesregierung auf, jetzt eine eindeutige Regelung für ein faires Lizenzmodell und eine entsprechende Aktualisierung des Urheberrechts vorzunehmen, um Bibliotheken das prinzipielle Recht zu gewähren, aus allen am Markt verfügbaren E-Books eine professionelle Auswahl zu treffen und für den Verleih zu lizenzieren.

Dies ist momentan nur begrenzt möglich. Die Weigerung einiger großer Verlagsgruppen, ihre E-Book-Angebote für Bibliotheken zu lizenzieren, wirkt sich auf die Aufgabe öffentlicher Bibliotheken, umfassende Kultur- und Informationsdienstleistungen sowie qualitätsvolle Auswahl für alle Bürgerinnen und Bürger anzubieten, empfindlich aus. Die dbv-Vertreter diskutierten mit den Ausschussmitgliedern den Vorschlag des Verbandes, den Verleih von E-Books dem gedruckter Bücher rechtlich gleichzustellen. Im Hinblick auf die Vergütung von Autoren und Verlagen schlägt der Verband seit Langem vor, die Zahlung der sog. Bibliothekstantieme auf den Verleih von E-Books auszudehnen.

"Anders als bei physischen Medien, haben Bibliotheken auf der Basis des geltenden Urheberrechts kein Recht auf Erwerb und Verleih elektronischer Medien", so der Verbandsvorsitzende Dr. Frank Simon-Ritz. "Die Regelungen für den Verleih von physischen Werkstücken bzw. Büchern sollten daher auch auf nicht-körperliche Werke ausgeweitet werden."

Der dbv wies darauf hin, dass Bibliotheken als meistgenutzte Bildungseinrichtungen neben der Medienausleihe viele andere Dienstleistungen anbieten, die die Bevölkerung vor Ort nutzen kann Diese Angebote müssen kontinuierlich an die Bedürfnisse und Lebensumstände der Bürgerinnen und Bürger angepasst werden. Hier ist u.a. die Entwicklung der Ganztagsschulen ein wichtiger Aspekt. Die Bevölkerung erwartet zu Recht, nicht nur Museen und Theater sondern auch Bibliotheken am Sonntag besuchen zu können. Die geltenden rechtlichen Bestimmungen ermöglichen dies jedoch nur für wissenschaftliche "Präsenzbibliotheken".

Das dbv-Vorstandsmitglied Barbara Lison: "Die Lebensumstände haben sich verändert, Bibliotheken wollen und sollen auch den Bedürfnissen Alleinerziehender und beruflich stark beanspruchter Menschen gerecht werden. Das ist unser öffentlicher Auftrag. Bislang wird durch die Bestimmungen des Bundesarbeitszeitgesetzes jedoch verhindert, dass auch öffentliche Bibliotheken an Sonntagen ihre Türen öffnen."
"Der Ausschuss hat die Einladung des dbv sehr gerne angenommen und wird seine Vorschläge in den kommenden Monaten eingehend prüfen", so der Ausschussvorsitzende Siegmund Ehrmann (SPD) im Anschluss an die Veranstaltung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) Pressestelle Fritschestr. 27-28, 10585 Berlin Telefon: (030) 644989910, Fax: (030) 644989929

(sy)

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