Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Deutscher Städte- und Gemeindebund warnt: Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe darf nicht scheitern

(Berlin) - Nach dem Scheitern der Verhandlungen in der Arbeitsgruppe Arbeit und Wirtschaft droht die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu scheitern. „Damit wird eine wichtige Chance zur besseren Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit vertan“, sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, am 8. Dezember in Berlin.

Die schwerfällige Doppelzuständigkeit, die die Erwerbslosen zwingt, teilweise die Sozialämter und teilweise die Arbeitsämter – mit unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen und mit unterschiedlichen Qualifizierungsmöglichkeiten aufzusuchen - würde fortgeschrieben. Auch die Chance, durch Absenkung der Arbeitslosenhilfe den Grundsatz Fördern und Fordern zu verstärken, würde vertan. Diese hätte auch lähmende Wirkung auf viele Initiativen vor Ort, die sich darauf eingestellt haben, dass der Bund das Arbeitslosengeld II dauerhaft übernimmt und damit endlich Luft schafft, wirkungsvoll in den Job-Centern eine einheitliche Betreuung dieses Personenkreises zu gewährleisten.

Landsberg warnte erneut davor, die Kommunen zu überfordern und Ihnen die Pflicht aufzuerlegen, für über 2 Millionen Langzeitarbeitslose gemeinnützige Arbeitsplätze zu schaffen. „Dies ist unmöglich und würde zudem dem Handwerk und dem Mittelstand gerade in den neuen Bundesländern den Boden entziehen“, sagte Landsberg. Eine gemeindefeindliche Lösung darf es nicht geben, dann sei ein neuer Anlauf für eine funktionsfähige Reform 2004 besser.

Die in einigen Modellregionen Deutschlands erfolgreiche Vermittlungstätigkeit von Landkreisen und Städten hängt von dem Vorhandensein von Arbeitsplätzen ab, ist also kein Lösungsansatz, wenn – wie insbesondere im Osten – keine Arbeitsplätze vorhanden sind. Hinzu kommt, dass die betroffenen Kreise, Städte und Gemeinden teilweise auch davon profitieren konnten, dass sie nach Beschäftigung in einer eigenen Gesellschaft den Sozialhilfeempfänger in die Arbeitslosenhilfe überleiten konnten.

Es ist auch bemerkenswert, so Landsberg, dass man offenbar die Möglichkeit sieht, bis zum Jahre 2006 Subventionen im Umfang von 50 Milliarden Euro abzubauen, aber sich die politischen Entscheidungsträger nicht dazu durchringen können, die dauerhafte Finanzverantwortung des Bundes für die Langzeitarbeitslosigkeit festzuschreiben.

Die Arbeitslosigkeit ist das zentrale Problem in Deutschland und deshalb müssen alle Kräfte zusammengeführt werden, hier zu einer Lösung zu kommen. Dazu gehört auch, dass der Bund endlich die wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Weichen stellt, die notwendigen Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich zu schaffen. Landsberg erneuerte noch einmal das Angebot der Kommunen in den neuen Job-Centern insbesondere Aufgaben wie gemeinnützige Beschäftigung, Schuldenerberatung, Kinderbetreuung und Wohnungsfürsorge zu übernehmen. Die passiven Leistungen, die überregionale Vermittlung und die Förderung von Kombilohn/Niedriglohn muss bei den Arbeitsämtern bleiben. „Wir sind zu verbindlichen Kooperationen „auf gleicher Augenhöhe“ bereit und werden auch gerne private Arbeitsvermittler einbinden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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