Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Deutscher Städtetag begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts / Längere Ladenöffnungszeiten könnten die Innenstädte stärken

(Berlin) - Der Deutsche Städtetag hat das heutige (09. Juni) Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Ladenschluss begrüßt. „Die Städte könnten gut damit leben, wenn der Bund die Länder ermächtigen würde, die Ladenschlusszeiten selbst zur regeln“, erklärte am 09. Juni die Präsidentin des Deutschen Städtetages, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth. Wenn die Länder von einer solchen Ermächtigung Gebrauch machen würden, müssten unterschiedliche Regelungen für die Innenstädte und Stadtteilzentren auf der einen Seite und für die Standorte auf der „grünen Wiese“ auf der anderen getroffen werden.

„Der Deutsche Städtetag hat sich stets dafür ausgesprochen, in den Innenstädten und Stadtteilzentren eine Ladenöffnung bis 22 Uhr an Werktagen zuzulassen“, sagte Frau Roth. Eine solche Differenzierung könne Standortnachteile der Zentren gegenüber den Einrichtungen am Stadtrand ausgleichen. „Längere Öffnungszeiten in den Innenstädten wären ein wichtiges Signal für die Stärkung der Zentren, die vor der vielerorts drohenden Verödung bewahrt werden könnten und so wieder verstärkt zu lebendigen Orten des Handels, der Kultur, des Arbeitens, des Wohnens und der Freizeit werden könnten.“

Der Städtetag bewertete es außerdem als positiv, dass das Gericht grundsätzlich am Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen festgehalten hat.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: 030/377110, Telefax: 030/37711999

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