Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Deutscher Städtetag zu 10 Jahre Sozialgesetzbuch II (Hartz IV-Reform) / Erhebliche Erfolge sichtbar - Fördersystem für Langzeitarbeitslose und neue Modelle öffentlich geförderter Beschäftigung nötig

(Berlin) - In einer Bilanz 10 Jahre nach Inkrafttreten der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II Anfang 2005 (Hartz IV-Reform) stellt der Deutsche Städtetag für die an der Umsetzung beteiligten Städte fest: Es sind erhebliche Erfolge beim Abbau der Arbeitslosigkeit erzielt worden, aber auch verfestigte Probleme der Langzeitarbeitslosigkeit deutlicher zu Tage getreten. Die kreisfreien Städte und die Kreise setzen das Sozialgesetzbuch II (SGB II) seit 10 Jahren gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit sowie in Eigenregie als Optionskommunen vor Ort um. Für die Zukunft hält der Deutsche Städtetag ein eigenständiges Fördersystem für Langzeitarbeitslose mit flexiblerer, individueller Förderung sowie neue Modelle öffentlich geförderter Beschäftigung für sinnvoll.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, erklärte: "Wir sind für die betroffenen Menschen sehr froh, dass wir es in einem damals harten Kampf geschafft haben, vielen Menschen aus dem System Sozialhilfe mit dem Übergang ins Sozialgesetzbuch II einen neuen Zugang zu aktiver Arbeits-marktpolitik zu eröffnen. Auch wenn die Reform in der öffentlichen Debatte zum Teil herbe Kritik erfahren hat, steht fest: Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe war und ist eine Erfolgsstory, die Zahlen bestätigen dies. Die Jobcenter haben mit ihrer Arbeit maßgeblich daran mitgewirkt, dass eine Trendumkehr am Arbeitsmarkt bewirkt wurde. Auch viele Langzeitarbeitslose konnten mit der verbesserten Förderung in den Arbeitsmarkt integriert werden. Leider stagniert ihre Zahl in den vergangenen Jahren wieder."

Nach wie vor gebe es noch einiges zu tun. Zwischen 2010 und 2013 sei die Zahl der Arbeitslosen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um lediglich 8 Prozent gesunken, so Articus weiter. Rund drei Millionen erwerbsfähige Menschen erhalten seit zwei oder mehr Jahren Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese Menschen, die sehr lange nicht mehr Teil der Arbeitsgesellschaft waren, brauchen eine intensive und individuell passgenaue Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt.

"Für die Kommunen ist entscheidend, dass alle Erwerbsfähigen, die Arbeit suchen, die bestmögliche Förderung erhalten. Beschäftigungsförderung, Qualifizierung und Vermittlung in Arbeit gehen einher mit gesellschaftlicher Integration und dem Erleben von Wertschätzung. In Zukunft müssen deshalb die gemeinsamen Anstrengungen noch intensiviert werden, um langjährige Abhängigkeit von Sozialleistungen durch Arbeitslosigkeit zu verhindern. Die Jobcenter engagieren sich bei der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit stark, stoßen aber an Grenzen. Der Rückgang von 1,4 Millionen Langzeitarbeitslosen im Jahr 2007 auf nunmehr 900.000 ist zwar ein großer Fortschritt, aber es sind weiterhin erhebliche Anstrengungen nötig. Um den betroffenen Menschen zu helfen, sollte für Langzeitarbeitslose in den Jobcentern ein eigenständiges und passgenaues Fördersystem etabliert werden", sagte der Städtetags-Hauptgeschäftsführer. Denn Alleinerziehende benötigten andere Hilfen als ältere Menschen oder Menschen mit Migrationshintergrund oder junge Erwachsene ohne Berufsausbildung.

Damit gesellschaftliche Teilhabe über die Teilhabe am Erwerbsleben gelingt, gilt es künftig, mehr Beteiligte in den Regionen an einen Tisch zu bekommen. Gerade weil eine lange Erwerbslosigkeit nicht nur das Risiko von Armut, sondern auch das Risiko birgt, dass die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben abnimmt, seien Lösungen für Langzeitleistungsbezieher wichtig, so Articus: "Die öffentlich geförderte Beschäftigung muss weiterentwickelt werden, es sollten neue Modelle auf den Weg kommen. Hier muss auch die Wirtschaft einbezogen werden und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden." Öffentlich geförderte Beschäftigung könne dazu beitragen, sich dem ersten Arbeitsmarkt wieder anzunähern. Und für Menschen, die dort nicht mehr Fuß fassen können, sei sie eine Alternative zu Ausgrenzung und sozialer Isolation.

Als weitere Herausforderung sieht der Deutsche Städtetag den Trend der steigenden Zahl von Aufstockern, also den Fällen, in denen die Erwerbstätigkeit der Menschen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt vollständig zu decken. Zudem müsse das Verhältnis von Wohngeld und Kosten der Unterkunft wieder in die richtige Balance gebracht werden. Da das Wohngeld nicht an die Mietpreisentwicklung angepasst ist und dadurch für viele Familien derzeit nicht greift, wächst die Zahl der Haushalte kontinuierlich, die auf aufstockende Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind. Fast 300.000 Haushalte erhalten zurzeit ausschließlich Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch II. Durch eine Erhöhung des Wohngeldes, verbunden mit einigen strukturellen Verbesserungen, könnte für wesentlich mehr Haushalte als bisher die Bedürftigkeit nach dem SGB II vermieden werden.

Organisatorische Entwicklung seit der Reform

Um die Grundsätze des "Förderns und Forderns" und der "Leistung aus einer Hand" zu verwirklichen, haben Kommunen und Bundesagentur für Arbeit ihre Leistungen aufgrund der Reform 2005 eng miteinander verzahnt und gemeinsame Jobcenter geschaffen. Beide Partner bringen ihre verschiedenen Kompetenzen in die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung ein. Die Kommunen leisten einen Beitrag zum Beispiel durch viele Angebote zur sozialen Integration und Stabilisierung der Familien, etwa durch Kinderbetreuung, Sucht- und Schuldnerberatung oder durch Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen im Gesundheits- und Bildungsbereich. Neben den bundesweit 300 gemeinsamen Einrichtungen nehmen inzwischen 108 kreisfreie Städte und Kreise die Aufgaben in Eigenregie in kommunalen Jobcentern wahr.

Der Systemwettbewerb zwischen den gemeinsamen Einrichtungen - früher Arbeitsgemeinschaften genannt - und den Optionskommunen ist inzwischen beendet. "Mittlerweile ist anerkannt: Es gibt nicht die eine, beste Lösung. Sowohl gemeinsame Einrichtungen als auch Optionskommunen arbeiten engagiert an der Umsetzung des Sozialgesetzbuchs II", sagte Articus.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Volker Bästlein, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin Telefon: (030) 377110, Fax: (030) 37711999

(cl)

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