Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Deutscher Städtetag zum Kabinettsbeschluss / Mietpreisbremse schützt Normalverdiener - Wohnungsneubau bleibt weiter dringlich

(Berlin) - Der Deutsche Städtetag begrüßt die heute im Bundeskabinett bestätigte Einigung der Koalition auf einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse und bewertet die geplanten Ausnahmen für Neubauten und umfassende Modernisierungen positiv. Die Mietpreisbremse schränkt extreme Mietsteigerungen ein, ohne Investitionen in den Wohnungsneubau, die energetische Sanierung und einen demografiegerechten Umbau des Wohnungsbestandes zu verhindern, betonte der Präsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly aus Nürnberg.

"Mieterinnen und Mieter in Städten mit explodierenden Mietpreisen bekommen nun auch mehr Schutz vor überzogenen, wirtschaftlich nicht begründbaren Mietsteigerungen bei Wiedervermietungen. Aktuell steigen die Mieten in vielen Großstädten rasant. Haushalte mit geringem Einkommen sind überfordert, sogar Familien mit mittleren Einkommen geraten in Schwierigkeiten. Deshalb sind solche punktgenau wirkenden gesetzlichen Regelungen wie die Mietpreisbremse nötig. Sie soll den Anstieg der Mieten auf überhitzten Wohnungs-märkten eindämmen, ohne wichtige Neuinvestitionen zu erschweren", so Maly.

Der Deutsche Städtetag hatte sich bereits seit dem Frühjahr 2013 für eine zeitlich befristete und auf Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten beschränkte Mietpreisbremse ausgesprochen, wie sie jetzt umgesetzt wird.
"Die Mietpreisbremse ist ein Element in einem Gesamtpaket. Der Neubau von mehr Wohnungen bleibt sehr dringlich. Vor allem in den Wachstumsregionen müssen Bund, Länder und Kommunen weiter zügig die nötigen Maßnahmen ergreifen, um Wohnungsneubau zu unterstützen. Wohnungsengpässe lassen sich letztlich am wirksamsten durch den Bau neuer Wohnungen beseitigen", sagte der Städtetagspräsident. Die Städte setzen deshalb darauf, dass die erforderlichen Schritte möglichst bald im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen zwischen den beteiligten staatlichen und privaten Akteuren vereinbart werden können.

Zusätzlich zur Einführung der Mietpreisbremse sollte aus Sicht des Deutschen Städtetages auch der Paragraf 5 a des Wirtschaftsstrafgesetzes beibehalten und überarbeitet werden. Mit Hilfe eines solchen reformierten Paragrafen könnten Mietpreisüberhöhungen auch künftig als Ordnungswidrigkeit durch eine Geldbuße geahndet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Volker Bästlein, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin Telefon: (030) 377110, Fax: (030) 37711999

(sy)

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