Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Deutscher Städtetag zum Start des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 / "Wichtiger Schritt zu einem besseren Schutz der Daten und zu einfacheren Verwaltungsabläufen"

(Berlin) - Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 wird es erstmals ein bundesweit einheitliches Melderecht in Deutschland geben. Der Deutsche Städtetag begrüßt die neuen für alle Bürgerinnen und Bürger unmittelbar geltenden melderechtlichen Vorschriften. Das Bundesmeldegesetz verbessert aus Sicht des kommunalen Spitzenverbandes den Schutz der Daten der Bürgerinnen und Bürger und trägt dazu bei, in den Kommunen Bürokratiekosten zu senken und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, sagte: "Mit dem Gesetz wurden wesentliche Forderungen des Städtetages zum Melderecht umgesetzt. Das Bundesgesetz ist ein wichtiger Schritt zu einem besseren Schutz der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger, die über die Weitergabe ihrer Daten selbst wirksam bestimmen können. Damit werden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt und die missbräuchliche Weitergabe von Daten verhindert."

So sehe das Gesetz etwa eine vom Städtetag geforderte Einwilligungsregelung bei der Weitergabe von Daten zu Werbezwecken und für den Adresshandel vor. Demnach müssen Betroffene der Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke ausdrücklich zustimmen. Zudem müsse beispielsweise im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft, die Firmen für gewerbliche Zwecke beantragen, künftig zweifelsfrei angegeben werden, dass die Auskunft für einen gewerblichen Zweck benötigt wird. Damit sei dann die Einwilligung der Betroffenen erforderlich, betonte Articus.

Eine Entlastung stellt insbesondere der "vorausgefüllte Meldeschein" dar, der bis zum 1. Mai 2018 von allen Bundesländern verpflichtend einzuführen ist: Im Falle einer Anmeldung werden die Meldedaten im automatisierten Verfahren von der bisher zuständigen Meldebehörde bereitgestellt. Damit wird eine erneute Datenerfassung bei der Anmeldung unnötig.

Positiv bewertet der Deutsche Städtetag auch ein neues Verfahren des Datentransfers, das auch von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder empfohlen wird: Die Meldedaten, die in der bisher zuständigen Meldebehörde bereits gespeichert sind, werden automatisch zur Zuzugsmeldebehörde weitergeleitet - sicher, schnell und aktuell.

Der Städtetag begrüßt auch die Wiedereinführung der im Jahr 2002 abgeschafften Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung (z.B. beim Wegzug in das Ausland). Damit sollen sogenannte Scheinan-meldungen und mögliche Betrugsversuche wirksamer verhindert werden. Künftig muss bei der Anmeldung in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung über den Einzug in die anzumeldende Wohnung vorgelegt werden. Gleichwohl weist der Städtetag darauf hin, dass die Anwendung des Bundesgesetzes in der Anfangsphase bei den Behörden mehr Beratungsaufwand und für die Bürgerinnen und Bürger mehr Wartezeiten bedeuten könnte.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Volker Bästlein, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin Telefon: (030) 377110, Fax: (030) 37711999

(dw)

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