Pressemitteilung | Bundesverband Boden e.V. (BVB)

Die Aktionsplattform Bodenschutz fordert, die EU-Bodenschutzrichtlinie im Ministerrat nicht abzulehnen, sondern konstruktiv an der Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Erhaltung, Schutz und Wiederherstellung von Böden in Europa weiterzuarbeiten

(Marburg) - Professor Hubert Wiggering, ZALF Müncheberg, Sprecher der gemeinsam von der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft, dem Ingenieurtechnischen Verband Altlasten und dem Bundesverband Boden getragenen Aktionsplattform Bodenschutz betont: „Bodenschutz ist auf europäischer Ebene wichtig und insbesondere in Hinblick auf den Klimaschutz eine große Herausforderung. Zunächst gilt es bei einem Klimawandel weitere Vermeidungsanstrengungen zu unternehmen, aber auch die adäquaten Adaptationsstrategien bereitzuhalten. Zudem können Böden im Zusammenhang mit der Klimaschutzdebatte eine bisher wenig beachtete und unterschätzte Rolle spielen. Böden können, entsprechende Bewirtschaftungsformen vorausgesetzt, erhebliche Mengen Kohlenstoff binden und sind daher ebenso wie die Weltmeere bedeutende Ausgleichskörper im globalen Kohlendioxid-Haushalt. Als sogenannte „Senke“ leisten Böden einen Beitrag zur Minderung des CO2-Anstiegs in der Atmosphäre und damit letztendlich zur Reduzierung der globalen Erwärmung. Aus diesem und auch aus weiteren Gründen ist eine Verknüpfung von Klimaschutz und Bodenschutz dringend erforderlich. Werden allerdings europaweit nicht die selben Maßstäbe für den Bodenschutz angesetzt, droht mit der Ablehnung der EU-Bodenschutzrichtlinie aktuell ein Stillstand.“

Bereits am 22.09.2006 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Europäische Bodenschutzstrategie u.a. mit dem Entwurf einer Rahmenrichtlinie vor. Noch im März diesen Jahres im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft plädierte Bundesumweltminister Gabriel in einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer, die Chance nicht verstreichen zu lassen, den Bodenschutz auf europäischer Ebene voranzubringen. Am 14.11.2007 stimmte das Europäische Parlament dem Entwurf in erster Lesung mit Änderungen zu. Auf der Grundlage von weiteren Kompromissvorschlägen der Ratsarbeitsgruppe Umwelt will die portugiesische EU-Präsidentschaft auf der EU-Ministerratstagung am 20.12.2007 zumindest eine politische Einigung über die Rahmenrichtlinie erzielen. Wie aus Diplomatenkreisen bekannt wurde, beabsichtigt die Bundesregierung allerdings, auf der Ratssitzung gegen die Bodenrahmenrichtlinie zu stimmen.

Deutschland folgt damit - auch wenn ursprünglich die Initiative zur besseren Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen auf EU-Ebene 1998 wesentlich von Deutschland und der damaligen Bundesumweltministerin Merkel ausging - den Beschlüssen des Bundesrates und der ablehnenden Stellungnahme des Bauernverbandes. Auf diese Weise konterkariert die Bundesregierung u.a. mit dem Argument, dass das Subsidiaritätsprinzip eine Bodenrahmenrichtlinie nicht zuließe, ihre eigene Initiative.

Zwar ist auch aus Sicht der Aktionsplattform Bodenschutz das Subsidiaritätsprinzip unbestritten zu befolgen, jedoch stellt es kein Argument für eine grundsätzliche Ablehnung dar. Es muss vielmehr konstruktiv daran gearbeitet werden, dass auch unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips ein Gewinn für den Bodenschutz auf europäischer Ebene erzielt werden kann. Denn Europäische Bodenschutzstandards sind sowohl aus umwelt- als auch aus wirtschaftspolitischen Gründen sinnvoll. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass nur wenige Mitgliedsstaaten über spezifische Bodenschutzvorschriften verfügen, ist eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen in Europa hinsichtlich der landwirtschaftlichen Produktion und auch bzgl. der Standards und damit der Kosten für die Altlastensanierung notwendig.

Wesentliche Anliegen der nach Ende der Ratspräsidentschaft entwickelten deutschen Position wurden zwischenzeitlich bereits berücksichtigt. Auch führen die im aktuellen Kompromissvorschlag der portugiesischen Ratspräsidentschaft vorgesehenen Regelungen nicht zu gewichtigen Änderungen des geltenden deutschen Bodenschutzrechts. Vielmehr zeigte die Veranstaltung „Boden-Rahmenrichtlinie – Sind wir gerüstet?“ der Kommission Bodenschutz des Umweltbundesamtes zum Internationalen Tag des Bodens am 5. Dezember, dass Deutschland nicht schlecht aufgestellt ist. Statt die unter Beteiligung vieler Bodenfachleute erarbeitete Richtlinie abzulehnen, sollten deshalb alle Energien in Änderungen zur Minimierung des bürokratischen Aufwandes fließen. Auch das EU-Parlament hat eine Reihe von Änderungen beschlossen, die in die richtige Richtung gehen.

Die Aktionsplattform Bodenschutz fordert deshalb die Bundesregierung auf, die EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie im Ministerrat nicht abzulehnen, sondern konstruktiv an der Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Erhaltung, den Schutz und die Wiederherstellung von Böden in Europa weiterzuarbeiten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Boden e.V. (BVB) Pressestelle Frankfurter Str. 46, 35037 Marburg Telefon: (06421) 204452, Telefax: (06421)

(el)

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