Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Die Künstlersozialabgabe - des einen Freud, des anderen Leid

(Berlin) - Die Künstlersozialabgabe (KSA) ist zu Beginn des Jahres 2014 von 4,1 auf 5,2 Prozent angestiegen. Unternehmen, die selbstständige Künstler oder Publizisten mit einer künstlerischen oder publizistischen Leistung beauftragen und dies nicht nur gelegentlich tun, müssen auf die Entgeltsumme diesen Satz aufschlagen und an die Künstlersozialkasse (KSK) abführen. Neben den Versicherten, die Beiträge zahlen, und dem Staat, der einen Steuerzuschuss leistet, decken sie damit die Ausgaben der Künstlersozialversicherung. Aktuelle Pläne der Bundesregierung zielen darauf ab, den Abgabesatz künftig zu stabilisieren. Das Ziel ist richtig, aber die Wege, die eingeschlagen werden, sind schwierig. Das ist auch deshalb der Fall, weil die Zahl der Versicherten seit dem Jahr 2000 um gut 60 Prozent auf 177.000 angestiegen ist - dieser kostentreibende Aspekt wird in den Plänen aber nicht berücksichtigt.

Prüffrequenz wird erhöht

Bislang wurden mehrere tausend Betriebe pro Jahr von der deutschen Rentenversicherung erstmalig mit Blick auf eine etwaige Abgabepflicht an die KSK angeschrieben. Nach Plänen der Regierung soll der Prüfturnus nun gesetzlich fixiert werden. Bereits erfasste Betriebe sowie alle Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sollen bei der regulären Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung alle vier Jahre geprüft werden, kleinere Betriebe jeweils alle zehn Jahre.

Was hat das zur Folge?

Die Betriebe müssen bei der Prüfung der Abgabepflicht viele Fragen klären: Wer ist Künstler? Wann ist ein Auftrag "nicht nur gelegentlich"? Wie beeinflusst die Rechtsform des Auftragnehmers die Abgabepflicht? Zudem müssen sie andere Unterlagen als für die normale Betriebsprüfung vorhalten. Es geht nicht um Lohnbuchhaltung, sondern um Rechnungen für Veranstaltungen, Seminare oder Publikationen. Laut einer Studie stehen jedem Euro, der auf dem Wege der Abgabezahlung in die KSV fließt, 80 Cent Bürokratiekosten für die Betriebe gegenüber. Grundsätzlich ist es positiv, dass der Gesetzentwurf kleinere Betriebe weniger stark im Fokus sieht, denn sie haben weniger personelle Kapazitäten. Dennoch wird der bürokratische Aufwand für die Wirtschaft durch die zusätzlichen Prüfungen insgesamt deutlich erhöht werden.

Bagatellgrenze - richtig gedacht, besser machen!

Der Referentenentwurf sieht eine Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 450 Euro Entgeltsumme pro Jahr vor. Wer Aufträge in geringerem Gesamtumfang vergibt, muss die Abgabe nicht zahlen. Es ist positiv, dass auch hier der besonderen Situation von kleinen und mittleren Betrieben Rechnung getragen werden soll, die in der Regel weniger oft und in geringerem Umfang Aufträge erteilen. Allerdings liegt eine angemessene Grenze für die Entgeltsumme aus Sicht der IHK-Organisation eher bei 1.000 bis 2.000 Euro, zumal durch die geplante Neuregelung auch ein einmaliger Auftrag über 450 Euro abgabepflichtig würde, der dies bislang nicht ist. Außerdem fordert der DIHK, zur Verringerung des bürokratischen Aufwands beispielsweise die Möglichkeit einer eigenverantwortlichen, schriftlichen Voraberklärung einzuführen, in der das Unternehmen zusichert, dass seine Beauftragungen unter diese Bagatellgrenze fallen.

Das Kernproblem bleibt bestehen

Das Unternehmen muss die Abgabe auch für Aufträge an Künstler und Publizisten zahlen, die gar nicht in der KSV versichert sind. Wenn diese wenig nachvollziehbare und große Unsicherheit auslösende Regelung aufgehoben würde, wäre den Betrieben am meisten geholfen. Doch eine solche Grundsatzreform wird leider erneut verpasst.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Thomas Renner, Pressesprecher Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 203080, Fax: (030) 203081000

(cl)

NEWS TEILEN: